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Lohnerhöhung/Verrechnung mit übertariflichen Zahlungen - wann ist das zulässig?

L
Luisl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser AG möchte die tarifliche Lohnerhöhung mit der übertariflichen Zahlung verrechnen. Kann er dies ohne eine Ankündigung tun ? Oder ist er verpflichtet dies vorab mitzuteilen - wenn ja - wo ist dies geregelt ?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

02.11.2005 um 15:50 Uhr

siehe hierzu § 87 Abs 1 Satz 10 BetrVG. Mit dem Thema wurde wiederholt und umfassend das BAG bemüht. Demnach hat der BR mitzubestimmen, wenn die Anrechnung nicht linear auf alle Arbeitnehmer gleichmäßig erfolgt. Es gibt unzählige Fallstricke und Untiefen. Es lohnt für den BR allemal erst einmal seine Mitbestimmung geltend zu machen und den AG zu Verhandlungen aufzufordern (oder alternativ darzulegen, dass die Anrechnung auf einer Weise geschieht, die mitbestimmungsfrei ist)

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