Zusatzurlaub bei Nachtschichten - welche Rechtsgrundlage gilt da?
Gibt es für den Zusatzurlaub bei Nachtschichten in der ambulanten Pflege eine gesetzliche Bestimmung oder ist dies nur in den jeweiligen Tarifeverträgen festgelegt?? Wenn ja, in welchem Gesetz??
Mir fällt als einzige Rechtsgrundlage nur § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz ein. Allerdings gilt auch hier der Vorrang einer tarifvertraglichen Regelung.
Gruß otto