Frage:

Bei uns im Betrieb muß jeder Teilzeit-MA, ob er ein Kind hat oder nicht, mindestens 1 Tag in der Woche auch Nachmittags arbeiten. Unser Chef möchte jetzt eine Teilzeitkraft einstellen, die nur Vormittags arbeiten soll. Das führt mit Sicherheit zu Unruhen bei den anderen MA. Kann man da als BR was gegen machen? Wir haben keinerlei schriftliche Regelung in dieser Sache.

Danke für Antwort