Unterschiede zwischen Teilzeitkräften - Kann man da als BR was gegen machen?
Frage:
Bei uns im Betrieb muß jeder Teilzeit-MA, ob er ein Kind hat oder nicht, mindestens 1 Tag in der Woche auch Nachmittags arbeiten. Unser Chef möchte jetzt eine Teilzeitkraft einstellen, die nur Vormittags arbeiten soll. Das führt mit Sicherheit zu Unruhen bei den anderen MA. Kann man da als BR was gegen machen? Wir haben keinerlei schriftliche Regelung in dieser Sache.
Danke für Antwort
Community-Antworten (4)
01.11.2005 um 07:26 Uhr
Gegen die Einstellung würde ich als BR nichts machen, aber der BR kann nach §87 Abs. 1 Ziff.2,3zumindst über die Verteilung sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, sprich Dienstplan, mitreden.
01.11.2005 um 10:03 Uhr
Ich denke, der § bezieht sich nur auf die gesamten Arbeitszeiten für das Haus, also wenn man jetzt statt um 9 h um 8 h anfangen soll. Der BR hat doch bei einzelnen Dienstplänen kein Mitspracherecht, oder?
01.11.2005 um 10:18 Uhr
Hallo,
natürlich hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Lage und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (§ (7 BetrVG). Da kann der Arbeitgeber nicht von sich aus die Zeiten neu festlegen; die Zustimmung des Betriebsrats ist zwingend erforderlich. Er hat also auch bei Dienstplänen mitzubestimmen, da diese zwar auf den einzelnen zugeschnitten sein mögen, aber einen kollektiven Tatbestand darstellen, da ja die Dienstpläne aufeinander abgestimmt sein müssen.
Bei Teilzeit muß noch beachtet werden, dass AG und AN sich auf die Verteilung der Arbeitszeit nach dem TzBfG einigen müssen (natürlich unter Beachtung bestehender Betriebsvereinbarungen).
Ich würde die neue Kollegin kommen lassen und wenn dann tatsächlich Unmut entsteht, mit dem AG in Verhandlung treten, um Abhilfe zu schaffen (Gleichbehandlungsgrundsätze, Vereinbarkeit von Familie und Beruf u.s.w.)
01.11.2005 um 11:12 Uhr
Danke für die Antwort. Mal sehen, was wir erreichen können.
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