Regelung von Mehrarbeit für Teilzeitkräfte vorhanden?
Hallo zusammen, wer kann uns helfen? Wie ist bei Teilzeitkräften die Menge der vom Arbeitgeber gewünschten Mehrarbeit geregelt? Im Arbeitszeitgesetzt scheint dies nur für Volllzeitkräfte geregelt zu sein, für Teilzeitkräfte gilt sicherlich nicht: 10 Stunden höchstens pro Tag etc. Unser Arbeitgeber verlangt von den Teilzeitkräften mehr Wochenstunden. Wie kann der Betriebsrat helfen? Vielen Dank für eure Antworten im voraus.
Community-Antworten (7)
16.12.2008 um 18:43 Uhr
Hallo omsba,
zunächst mal müssen die Arbeitsverträge der Teilzeitkräfte entweder einen Passus enthalten in dem geschrieben steht, dass sie bei betrieblicher Erfordernis zu Mehrarbeit verpflichtet sind, oder der AV muß enthalten, dass eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit zu leisten ist, die in einem bestimmten Ausgleichszeitraum zu erfüllen ist. Ist dieses nicht der Fall, kann der AG gar nicht verlangen, dass Teilzeitkräfte Mehrarbeit leisten.
Wenn die AV der Teilzeitkräfte Mehrarbeit zulassen, ist der BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 in der Mitbestimmung. Also, die Teilzeitkräfte sollten den Inhalt ihrer AV prüfen und wenn es losgehen sollte mit der Mehrarbeit, hat der AG Eure Zustimmung zu beantragen
16.12.2008 um 19:08 Uhr
"... für Teilzeitkräfte gilt sicherlich nicht: 10 Stunden höchstens pro Tag etc."
Ich steh da grad auf dem Schlauch! Das Arbeitszeitgesetz gilt für ALLE ArbeitnehmerInnen, völlig egal ob in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt.
Ansonsten kommt es auf die Regelung im AV an.
Eine Verpflichtung Ü´stunden / Mehrarbeit leisten zu müssen, könnte sich in Ausnahmesituationen (auch ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung) aus der Treupflicht ergeben.
16.12.2008 um 19:09 Uhr
omsba, das BAG hat mal in etwa geurteilt, dass die Mehrarbeit zu der TZ Kräfte verpflichtet werden können nicht mehr als 25% ihrer AZ ausmachen darf . Hab das Urteil auf der Arbeit und es nicht mehr genau im Kopf... Schaue morgen nach, wenn Du interessiert bist.
16.12.2008 um 19:21 Uhr
Ahoi meine Schöne, meintest du dies...? ;-)
BAG, Urteil vom 07.12.2005, 5 AZR 535/04
16.12.2008 um 19:44 Uhr
pirat, nee. Da geht es ja nicht um Mehrarbeit. Aber vielen Dank für Deine Unterstützung :-)
16.12.2008 um 20:11 Uhr
Der BR kann ganz einfach helfen, in dem er Mehrarbeit nur im begrenzten Umfang genehmigt.
Dieses sollte der bR auch immer dann auf Wunsch der Teilzeitkraft machen, wenn die Teilzeitkraft, Teilzeitarbeit aus familieären Gründen macht. Weil sie z.B. Kinder betreuen muss. Dann sollte die Mehrarbeit aus sozialen Gründen hier nicht genehmigt oder zu mindest nur im begrenzten Umfang genehmigt werden.
16.12.2008 um 21:46 Uhr
@omsba, es ist umstritten, ob der Arbeitgeber auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung einseitig dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gegenüber Überstunden anordnen darf. Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Auffassung, der Teilzeitbeschäftigte habe mit der getroffenen Vereinbarung deutlich gemacht, dass er auf die Ableistung von Überstunden keinen Wert legt. Aus diesem Grund könne der Arbeitgeber auch nicht einseitig Überstunden anordnen. Soweit er dies aufgrund seines Direktionsrechts dennoch tun kann, dürfen den Arbeitnehmern entsprechend ihrer Arbeitszeit nur anteilmäßig Überstunden aufgebürdet werden. BAG, Urteil vom 13.12.1989, 5 AZR543/88.
Verwandte Themen
Änderung der Arbeitszeiten bei Teilzeitkräften - mitbestimmen?
hallo, zwei Teams sollen zusammengelegt werden und das neue Team bestünde dann aus 4 Teilzeit und 2 Vollzeitkräften. Nun arbeitet jede der Teilzeitkräfte in unterschiedlichen Modellen und hat ander
Gleitzeitvereinbarung / Gleittage für Teilzeitkräfte
In unserem Betrieb haben bis Anfang 2012 alle Mitarbeiter (Voll- und Teilzeit) Gleittage nehmen können. Gleittage sind in unserer Gleitzeitvereinbarung geregelt. Anfang 2012 wurde dann seitens der Ges
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
Tschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
Hallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit / Überstunden
Hat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im