Anrechnung der Fahrtzeit zu den Fortbildungszeiten besonders bei Teilzeitkräften?
Habe gleich noch eine Frage: wie wird in anderen Krankenhäusern die Fortbildungen bei den Teilzeitkräften geregelt? Wann zählt die Fahrtzeit dazu, wann nicht? Im BetrVG zählt alles zusammen, wir haben aber eine eigene Regelung die des bayrischen Reisekostengesetzes.
Community-Antworten (1)
27.11.2007 um 20:53 Uhr
@birwein ...wir haben eine eigene Regelung... Und was steht in der Regelung?
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