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Pauschalabrechnung bei Übernachtung - welche Angaben kann der AGeber verlangen?

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

Im Rahmen der Spesenabrechnung haben viele MA die Mglkt der pauschalen Übernachtung genutzt. Dieses scheint nun den AG zu stören. Er verlangt jetzt die Angabe wo (Name/Anschrift) die Übernachtung erfolgte. Kann er diese Angaben verlangen? MfG Nick

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Community-Antworten (3)

B
BMW

27.10.2005 um 17:32 Uhr

Hallo Nick Dies ist legetim ! Denke an das Steuerrecht er muß alles dem Finanzamt weiterleiten!Oder meint ihr die GL legt für alle zusammen.Und ich gehemal davon aus das niemand etwas verschleiern will auf so eine Idee wird wohl keiner kommen.Gruß BMW

N
NICK

27.10.2005 um 17:36 Uhr

Hallo BMW, Die Erläuterung vom Steuerrecht ist ja logisch, aber die Angaben wo man übernachtet hat, landen ja erstmal in unserer Firma. Keiner der Mitarbeiter hat Lust, daß jeder auf dem Gang erzählt, wer bei Petra übernachtet hat, wenn seine Frau Uschi heisst.(Namen frei erfunden!)

B
BMW

27.10.2005 um 18:15 Uhr

Hallo Nick Ist schon klar habe ich mir auch schon gedacht aber das F.amt will schon wissen wo wann und wie das ist das gleiche als würdest du einen Bewirtungsnachweis erbringen da steht auch alles drauf anzahl Personen Tag usw.Gruß BMW

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