Hallo Zusammen,
ein MA hat sich bei seiner FK tel. krankgemeldet und wurde gefragt, ob was wichtiges wäre, bzgl. seiner Aufgaben. Der MA hat dazu ein paar Angaben gemacht, die sich aber im Nachhinein als unvollständig herausstellten.
Es gab diesbezüglich schon ein Personalgespräch, in dem ich drauf hinwies, dass man dem kranken MA nicht vorwerfen könne, dass er im kranken Zustand unvollständige Angaben macht. Wenn der MA, zB. nach einem schlimmen Autounfall, nicht anrufen kann, wird ihm das ja auch nicht vorgeworfen. Da der AG ja auch kein Recht auf Krankheitsdiagnosen seiner MA, so kann er entsprechend auch nicht abwägen, wann dieser in der Lage ist, brauchbare Angaben zu seiner Arbeit zu machen und wann nicht.
In dem PG war die Sache zwischen allen Anwesenend (MA, FK, HR, BR) eigentlich geklärt. Doch jetzt hat der MA dazu eine Abmahnung bekommen und daher meine Frage hier, ob ihr die Situation auch so beurteilt oder ob die Abmahnung rechtens ist?
Danke und Gruß
BR-Ralle