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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Öffentliche Mitarbeiterliste - kann der BR gegen bestimmte Punkte ein Veto einlegen, eventuell aus datenschutzrechtlichen Gründen?

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regenbogen
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betrieb verteilt sich auf mehrere Standorte. Zur größeren Transparenz, wer wo wofür genau zuständig ist, soll sich nun jeder in eine Liste eintragen mit Angaben zum Beschäftigungsort und zum Tätigkeitsfeld. Dagegen spricht sicher nichts, diese Liste soll aber nun noch erweitert werden um die "freiwilligen" Angaben zu weiteren Interessensgebieten, um eventuelle spezielle Kenntnisse, Ausbildung und den bisherigen Berufsweg. Meiner Meinung nach gehören diese Zusatzpunkte eher in ein persönliches Gespräch zwischen GF und Mitarbeiter/-in und nicht in eine öffentliche, für alle einzusehende Liste. Die Angaben sind zwar freiwillig, aber es wird ja doch ein gewisser Druck erzeugt, dort etwas einzutragen. Können wir als BR gegen diese zusätzlichen Punkte ein Veto einlegen, eventuell aus datenschutzrechtlichen Gründen? Gibt es eine rechtliche Grundlage, oder liege ich da ganz falsch und der Arbeitgeber kann diese Angaben ohne weiteres verlangen?

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Community-Antworten (2)

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Fayence

19.09.2006 um 09:50 Uhr

regenbogen,

Du liegst da schon ganz richtig! Habt Ihr Euren AG denn überhaupt schon einmal darauf angesprochen? Man muss ja nicht gleich Böses unterstellen, aber vielleicht hat niemand daran gedacht, dass hier die Grenzen der Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten.

Als BR könnt Ihr Euer Veto auf Basis des § 80 ABs.1 Nr.1 und § 94 Abs. 1 BetrVG einbringen.

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regenbogen

21.09.2006 um 16:04 Uhr

@Fayence,

AG wurde drauf angesprochen und war einsichtig...vielen Dank für Deine Antwort!!

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