Liebe Betriebsratskollegen, trotz einiger wirklich guter und hilfreicher Seminare bei WAF folgende Frage, die mich bewegt.
Folgender Fall: In unserem Betrieb haben wir eine BV zur gleitenden AZ. Hierin ist festgehalten, dass sämtliche Stunden einfach aufsummiert und niemals gekappt werden. Dies führt dazu, dass einige MA nach 10jähriger Betriebszugehörigkeit über 1000 Stunden auf ihren Konten stehen haben. Als Ausgleich können jährlich bis zu 6 Gleittage genommen werden und natürlich im Rahmen der gleitenden AZ Stunden abgebaut werden. In den Individualverträgen ist jedoch festgehalten, dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist (was bei dem Gehaltsniveau in unserem Haus auch in Ordnung ist). Nun möchte der AG mit uns eine neue BV vereinbaren, in der die auf den Zeitkonten erfassten Stunden zum Jahresende auf 60 Stunden gekappt werden.
Folgende Frage: Was passiert mit den bisher gesammelten Zeitsalden, ist der AG verpflichtet, hierfür einen Ausgleich in Zeit oder Geld zu gewähren?
Danke im Vorfeld für eine erste Einschätzung zu dieser Fragestellung.