Können aufgebaute Zeitsalden ohne Ausgleich gestrichen werden?
Liebe Betriebsratskollegen, trotz einiger wirklich guter und hilfreicher Seminare bei WAF folgende Frage, die mich bewegt. Folgender Fall: In unserem Betrieb haben wir eine BV zur gleitenden AZ. Hierin ist festgehalten, dass sämtliche Stunden einfach aufsummiert und niemals gekappt werden. Dies führt dazu, dass einige MA nach 10jähriger Betriebszugehörigkeit über 1000 Stunden auf ihren Konten stehen haben. Als Ausgleich können jährlich bis zu 6 Gleittage genommen werden und natürlich im Rahmen der gleitenden AZ Stunden abgebaut werden. In den Individualverträgen ist jedoch festgehalten, dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist (was bei dem Gehaltsniveau in unserem Haus auch in Ordnung ist). Nun möchte der AG mit uns eine neue BV vereinbaren, in der die auf den Zeitkonten erfassten Stunden zum Jahresende auf 60 Stunden gekappt werden. Folgende Frage: Was passiert mit den bisher gesammelten Zeitsalden, ist der AG verpflichtet, hierfür einen Ausgleich in Zeit oder Geld zu gewähren? Danke im Vorfeld für eine erste Einschätzung zu dieser Fragestellung.
Community-Antworten (7)
03.01.2014 um 16:48 Uhr
http://www.betriebsratspraxis24.de/betriebsratspraxis-extra/irrtuemer-im-arbeitsrecht/arbeitszeit/
mann, da verdienen bei euch alle oberhalb der beitragsbemessungsgrenze für die rentenversicherung, nicht schlecht.
irrtum nr 3 und 4 könnten hier interessant werden
03.01.2014 um 16:27 Uhr
Ein versuch nur
03.01.2014 um 16:45 Uhr
...kappen ohne irgendeinen Ausgleich ist nicht möglich. BTW: Ich würde mir mal überlegen, warum der AG die bestehende BV (die in sich ad absurdum geführt ist) abschaffen will
03.01.2014 um 17:08 Uhr
Was passiert mit den bisher gesammelten Zeitsalden<
Wie das sinnvoller Weise auszugleichen ist, wird Gegenstand der Verhandlungen sein.
Aus meiner Sicht müsste es auch im Interersse des BR sein, eine bessere BV zu vereinbaren. Ihr solltet Euch dazu gründlich vorbereiten und ggf einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Inhouse-Seminar/Workshop durchführen. Denn der Vorschlag des AG mit den Kappzeiten ist ja so auch nicht gerade akzeptabel.
03.01.2014 um 20:27 Uhr
Wird bei euch bei solchen Pluszeiten das ArbZG beachtet? Weiter wie sieht es mit Mehrarbeit aus? Hier hat der BR bei der BV klar versagt, denn er hätteveine Regelung schaffen, vorsehen müssen, dass solche Zustände nicht eintreten. Oder aber Zeiten auf Insolvenzgesicherte Langzeitkonten um ggf früher auszuscheiden.
04.01.2014 um 20:23 Uhr
Hallo superkonzentrat, der Ag schlägt also vor, 1000 - 60 = 940 Arbeitsstunden zu kappen. Das entspricht (bei 8h/d) 117,5 Arbeitstagen oder (bei 5d/woche) 23,5 Arbeitswochen, also ganz grob gesagt einem halben Arbeitsjahr - pro AN! Multipliziere das mit der Anzahl der betroffenen AN und du wirst sehen, wievielen unbezahlten Arbeitsjahrzehnten (!!) das insgesamt entspricht. So sind die Pyramiden gebaut worden, aber heute ist das nicht akzeptabel.
04.01.2014 um 20:30 Uhr
Denke sollte jedem klar sein das sowas ein absolutes NoGo ist. Nicht mal das ausbezahlen der Std. Das wären ja auch mehr Abzüge als wie man raus bekommt.
Verwandte Themen
Jährliche Kürzung der Leistungszulage
Hallo, Unser AG will die seit Jahren gezahlte Leistungszulage nun zu Beginn des Jahres streichen und jedes Jahr "neu, von 0 an bewerten". Das bedeutet, hat man jahrelang 15% bekommen, wird dies gestr
Masseneinstellungen / Betriebsänderungen
Hallo wertes Forum, wir sind als Betriebsräte sehr unerfahren und hätten gerne einige Handlungshinweise für die aktuelle Situation in unserer Firma. Unsere Firma ist eine Vertriebsgesellschaft.
Kann der BR einen Ausgleich für bisher unentgeldliche geleistete Arbeit für Mitarbeiter einfordern.
Aufgrund längerer Dienstreisen erfolgt teilweise auch Arbeit an Wochenenden. Desweiteren verbringen unsere Baustellenleiter (AT-Ma) häufig auch die Sonntage fern der Heimat. Bis jetzt wurden diese Tag
Ausgleich bei 9 Std. Ruhezeit MTV (Bewachung) - Wie ist dieser Ausgleich zu verstehen?
Guten Abend zusammen, meine Frage bezieht sich auf die Regelung in MTV meines Gewerbes (Bewachung), dort ist geregelt das die normale Ruhezeit von 11 Std. auf 9 Std. reduziert werden kann wenn inne
Wie ist nach dem AZG die wöchentl. Durchschnittsarbeitszeit zu berechnen und welche Ausgeleichtage sind anzurechnen?
Hallo an Alle, Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vo