BV von 40 Std Woche zur 42 Std Woche dabei 2 Std als unentgeltliche Leistung des AN - wer hat Erfahrung dazu?
Folgendes Problem ,Antrag des AG an BR wegen Schwierigkeiten,für ein Jahr 42 Stunden Woche an statt 40 . Dabei 2 Std. als unentgeldliche Leistung. Wie wirds bei Urlaub Krankheit? Was wäre zu beachten, wo gibts Erfahrung. Das 2te es wird nur noch ein ein Stempelterminal geben, die Arbeitsplätze sind unterschiedlich weit. Wer hat Erfahrung ,ist eine einheitliche Zeit angebracht .Für Hinweise wäre ich dankbar
Community-Antworten (3)
27.07.2005 um 00:32 Uhr
Guten Abend robby! Das sind ein bißchen viel Fragen auf einmal. Mein erstes Problem: Wieso kommt Ihr Arbeitgeber auf die Idee, daß der BR einer Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden mit rechtsverbindlicher Wirkung für die Belegschaft überhaupt zustimmen kann? Für solche Entscheidungen ist der BR überhaupt nicht zuständig. Oder handelt es sich es sich um eine Vereinbarung z.B. BV) zur Sicherung der Arbeitsplätze? Dann sähe die Situation wieder anders aus. Es gibt noch viele andere zu klärende Fragen. Nach meinem Eindruck sollte der BR schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht engagieren, der ihn sachverständig beraten kann. Gruß otto
27.07.2005 um 09:02 Uhr
Ich sehe es ähnlich wie otto, die wöchentliche Arbeitszeit ist doch normalerweise in Tarifverträgen geregelt, also §77 Abs.3 mal mit Kommentierung lesen! z.B. FITTING Seit ihr überhaupt tarifgebunden?
27.07.2005 um 12:59 Uhr
jo die sicherung der Arbeitsplätze , das fast ausschliessen von Entlassung,begrenzte Gültigkeitder Vereinbarung. Es ist keine Gültigkeit von Tarif vorhanden. Alle Vereinbarungen sind Haustarife Das Thema wurde in Abteilungsbelegschaftsversammlungen diskutiert die AN ein sehr großer Teil sprachen sich positiv aus. Danke für die Hinweise
Verwandte Themen
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Mindestlohngesetz
ÄlterWir haben eine Frage zum Mindestlohngesetz. Eine Mitarbeiterin hat folgendes im Vertrag 40 Std. Woche + 10 Std. Überstundenpauschale zum Gehalt von 1.600 Euro Frage: Ist die Mitarbeiterin über de
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Krankheit von Teilzeitkräften
ÄlterHallo zusammen, ich bin relativ neu als BRV eingesetzt und hätte da mal eine Frage. Bei uns arbeitet eine Teilzeitkraft 18 Std. in der Woche. Diese 18 Std. werden als Durchschnitt mit 3,6 Std. pro T
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u