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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV von 40 Std Woche zur 42 Std Woche dabei 2 Std als unentgeltliche Leistung des AN - wer hat Erfahrung dazu?

R
robby
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Problem ,Antrag des AG an BR wegen Schwierigkeiten,für ein Jahr 42 Stunden Woche an statt 40 . Dabei 2 Std. als unentgeldliche Leistung. Wie wirds bei Urlaub Krankheit? Was wäre zu beachten, wo gibts Erfahrung. Das 2te es wird nur noch ein ein Stempelterminal geben, die Arbeitsplätze sind unterschiedlich weit. Wer hat Erfahrung ,ist eine einheitliche Zeit angebracht .Für Hinweise wäre ich dankbar

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Community-Antworten (3)

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otto

27.07.2005 um 00:32 Uhr

Guten Abend robby! Das sind ein bißchen viel Fragen auf einmal. Mein erstes Problem: Wieso kommt Ihr Arbeitgeber auf die Idee, daß der BR einer Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden mit rechtsverbindlicher Wirkung für die Belegschaft überhaupt zustimmen kann? Für solche Entscheidungen ist der BR überhaupt nicht zuständig. Oder handelt es sich es sich um eine Vereinbarung z.B. BV) zur Sicherung der Arbeitsplätze? Dann sähe die Situation wieder anders aus. Es gibt noch viele andere zu klärende Fragen. Nach meinem Eindruck sollte der BR schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht engagieren, der ihn sachverständig beraten kann. Gruß otto

FB
Frank B.

27.07.2005 um 09:02 Uhr

Ich sehe es ähnlich wie otto, die wöchentliche Arbeitszeit ist doch normalerweise in Tarifverträgen geregelt, also §77 Abs.3 mal mit Kommentierung lesen! z.B. FITTING Seit ihr überhaupt tarifgebunden?

M
missi72@freenet,de

27.07.2005 um 12:59 Uhr

jo die sicherung der Arbeitsplätze , das fast ausschliessen von Entlassung,begrenzte Gültigkeitder Vereinbarung. Es ist keine Gültigkeit von Tarif vorhanden. Alle Vereinbarungen sind Haustarife Das Thema wurde in Abteilungsbelegschaftsversammlungen diskutiert die AN ein sehr großer Teil sprachen sich positiv aus. Danke für die Hinweise

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