Gutschrift von Arbeitszeiten z.B.bei Feueralarm - wer hat dazu schon Regelungen in einer BV?
Hallo, wir stehen vor dem Abschluß einer BV zur Arbeitszeitregelung. Ein Punkt beinhaltet die Gutschrift von Arbeitszeiten bei Feueralarm oder Bombendrohung. Gibt es hier schon Regelungen?
Community-Antworten (2)
26.10.2005 um 13:10 Uhr
Du meine Güte - sitzt Ihr auf einem Pulverfass?? Habe noch nie gehört, dass das ein Thema ist. Aus meiner Sicht liegen derartige Ereignisse im Bereich des Betriebsrisikos des Arbeitgebers, der für derartige Zeiten aufkommen muß.
16.08.2022 um 20:23 Uhr
Das würde mich auch interessieren, da wir gestern, am Ende der Arbeitszeit einen Feueralarm hatten, das Gebäude verlassen mussten und erst 30 Minuten nach Feierabend wieder ins Gebäude durften. Erst dann konnten wir uns umziehen, PCs abschlten und abschließen. Laut AG wäre das keine Arbeitszeit, wir hätten ja einfach Nachhause fahren können, statt auf Freigabe der Feuerwehr zu warten.
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