Veränderung der Teilzeitarbeit
Hallo, eine Arbeitnehmerin hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 22 Stunden von Montag bis Freitag, mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen (öffentlicher Dienst)., Die 22 Stunden wurde auf Dienstag bis Donnerstag also 3 Tage in der Woche reduziert. Wieviel Urlaub steht dieser Arbeitnehmerin zu.
Wie werden dabei die Feiertage berechnet wenn diese nicht auf die 3 Arbeitstage fallen.
Community-Antworten (1)
25.10.2005 um 21:31 Uhr
"mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen" "Wieviel Urlaub steht dieser Arbeitnehmerin zu? "
Na...., das ist ja mal einfach! ich würde sagen: 30 Tage!
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