eine Arbeitnehmerin hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 22 Stunden von Montag bis Freitag, mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen (öffentlicher Dienst)., Die 22 Stunden wurde auf Dienstag bis Donnerstag also 3 Tage in der Woche reduziert. Wieviel Urlaub steht dieser Arbeitnehmerin zu.
Wie werden dabei die Feiertage berechnet wenn diese nicht auf die 3 Arbeitstage fallen.
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