Erstellt am 24.10.2005 um 09:20 Uhr von viktor
Ja, das wäre zulässig. Der BR sollte eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit und dem anschließenden Ausgleich mit dem Arbeitgeber abschliessen. Zu beachten wären im Betrieb geltende Tarifverträge und die darin geltenden Verteilspielräume (Manteltarifvertrag)
Erstellt am 24.10.2005 um 19:43 Uhr von Soi sses
Frau oder Herr Viktor,
falls im Arbeitsvertrag die Arbeitstage Mo bis Fr definiert sind, oder keine Verpflichtung zur Ableistung von Mehrarbeit getroffen wurde, dann ist das unzulässig!
Erstellt am 25.10.2005 um 11:44 Uhr von Victoria
Ich würde lieber mal im Arbeitszeitgesetzbuch nachlesen. Das Gesetz steht grundsätzlich über dem Tarif. Als BR, der auf die Sicherung von Arbeitsplätzen achtet, würde ich hier zustimmen. Es sei denn, ihr habt so sichere Arbeitsplätze, dass ihr Euren AG die lange Nase zeigen wollt.