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Zustimmung zu individueller ausserordentlicher Gehaltserhoehung - wann kann der BR die verweigern?

S
Snoopy
Jan 2018 bearbeitet

Einem Angestellten soll im Rahmen aussergewoehnlicher Leistungen eine individuelle ausserordentliche Gehaltserhoehung zuerkannt werden. Kann der Betriebsrat die Zustimmung hierzu unter bestimmten Voraussetzungen verweigern? Welche Moeglichkeiten hat das Management die Gehaltserhoehung trotzdem durchzusetzen?

6.000012

Community-Antworten (12)

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Kölner

20.10.2005 um 07:44 Uhr

Warum?????

Z
Z.Ickig

20.10.2005 um 09:29 Uhr

Einem Angestellten soll im Rahmen aussergewoehnlicher Leistungen eine individuelle ausserordentliche Gehaltserhoehung zuerkannt werden.

==> Das ist höchst lobenswert! Und so gehört sich das auch.

Kann der Betriebsrat die Zustimmung hierzu unter bestimmten Voraussetzungen verweigern?

==> Nein. Der BR hätte zwar ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um ein Ein- bzw. Umgruppierung geht, aber der Arbeitgeber kann die Erhöhung einfach als "außertarifliche Zulage" deklarieren.

Welche Moeglichkeiten hat das Management die Gehaltserhoehung trotzdem durchzusetzen?

==> Indem sie einfach die Erhöhung vornimmt und dem Mitarbeiter das höhere Gehalt bezahlt.

V
viktor

20.10.2005 um 11:09 Uhr

Ich kann Z.Ickig nur zustimmen. Verweigerung ist an dieser Stelle kontraproduktiv. Vielleicht sollte der BR die Gelegenheit nutzen und éine Betriebsvereinbarung für ein zusätzliches Prämiensystem fordern.

P
packer

20.10.2005 um 12:35 Uhr

natürlich gehört sich das so... aber mir ist die motivation eures br nicht so ganz klar. kann es sein, daß andere kollegen eventuell benachteiligt werden? hier kann ich auch nur raten, euch mal viktors vorschlag zu gemüte zu führen... da seid ihr mitbestimmungspflichtig lt. § 87(10) BetrVG! wir hatten auch sogenannte nasenprämien...

Z
Z.Ickig

20.10.2005 um 17:45 Uhr

Packer......, es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen "Prämie" und "Gehaltserhöhung".

V
Victoria

20.10.2005 um 18:09 Uhr

§ 87 Abs. 11 Der AG darf ao Zahlungen leisten, der BR ist mitbestimmungspflichtig. Meine Frage: Warum soll denn die Zustimmung hierfür verweigert werden? Besser ist es, nachzuforschen, weshalb diese a.o. Zahlung bezahlt wird, um diese dann für analoge Leistungen für andere MA zu fordern. Sollte ein anderer MA die Erkenntnis gewonnen haben, dass er eine ähnliche Leistung erbracht hat, dann soll er dies, wenn er genügend Chuzpe hat, dies für sich individualrechtlich einfordern. Ich finde es eigentlich immer sehr bedenklich, wenn sich der BR gegen eine Zahlung stellt. Neidfaktor! Ich rate außerdem, diesen Fall, ohne Namensnennung und sehr sachlich zu veröffentlichen.

Z
Z.Ickig

20.10.2005 um 19:09 Uhr

Ähem...., auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt Prügel kriege oder so: wenngleich auch zwischen Erhöhung und Prämie einerseits zu differenzieren ist, gibt es andererseits eine Mitbestimmung nur bei kollektiv-rechtlichen Sachverhalten.

Hier aber wird ein EINZELFALL geschildert.

Also: vergeßt eure Mitbestimmung. Hier gibt es nix mitzureden oder zu verweigern.

S
Snoopy

20.10.2005 um 23:14 Uhr

... es geht tatsaechlich um eine Erhoehung, nicht um eine einmalige Praemie.

A
Akira

21.10.2005 um 00:41 Uhr

Hallo Allemal! Wo ist denn das nette Unternehmen das von sich aus das Gehalt erhöht :o). Wenn ich mehr Kohle will muss ich immer bei meinem Chef auf der Matte stehen, dann zeigt er mir immer seine leeren Hosentaschen.Gehaltserhöhung handele ich immer mit meinem Chef aus,da bekommt kein anderer das Näschen dran,denn ich verkaufe doch meine Arbeitskraft.Bei Prämien haben andere noch ein Wörtchen mit zu reden,und das kann ins Auge gehen ,wenn da jemand mit entscheiden soll dem dein Gesicht nicht passt.

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Victoria

21.10.2005 um 12:30 Uhr

§ 87, 11 Die Mitbestimmung entfällt bei solchen Prämien, die unabhängig von Leistung des AN gewährt werden, wie etwa Treue- oder Anwesenheitsprämie. In solchen Fällen besteht aber ein MBR nach § 87, Abs.1 Nr. 10 BetrVG.

Worüber reden wir hier eigentlich??

M
merlin

21.10.2005 um 12:47 Uhr

Ich schließe mich Victoria an, bei Zuschüssen, Zulagen, etc. hat der BR ein Mitbestimmungsrecht Gruß, Merlin

P
packer

21.10.2005 um 12:49 Uhr

hallo z.ickig!

naja, eine nasenprämie ist eigentlich bekanntermaßen z.b. eine sogenannte außertarifliche zulage, also keine "prämie" sondern eine waschechte gehaltserhöhung... zurückzick ;)))

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