Zustimmung zu individueller ausserordentlicher Gehaltserhoehung - wann kann der BR die verweigern?
Einem Angestellten soll im Rahmen aussergewoehnlicher Leistungen eine individuelle ausserordentliche Gehaltserhoehung zuerkannt werden. Kann der Betriebsrat die Zustimmung hierzu unter bestimmten Voraussetzungen verweigern? Welche Moeglichkeiten hat das Management die Gehaltserhoehung trotzdem durchzusetzen?
Community-Antworten (12)
20.10.2005 um 07:44 Uhr
Warum?????
20.10.2005 um 09:29 Uhr
Einem Angestellten soll im Rahmen aussergewoehnlicher Leistungen eine individuelle ausserordentliche Gehaltserhoehung zuerkannt werden.
==> Das ist höchst lobenswert! Und so gehört sich das auch.
Kann der Betriebsrat die Zustimmung hierzu unter bestimmten Voraussetzungen verweigern?
==> Nein. Der BR hätte zwar ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um ein Ein- bzw. Umgruppierung geht, aber der Arbeitgeber kann die Erhöhung einfach als "außertarifliche Zulage" deklarieren.
Welche Moeglichkeiten hat das Management die Gehaltserhoehung trotzdem durchzusetzen?
==> Indem sie einfach die Erhöhung vornimmt und dem Mitarbeiter das höhere Gehalt bezahlt.
20.10.2005 um 11:09 Uhr
Ich kann Z.Ickig nur zustimmen. Verweigerung ist an dieser Stelle kontraproduktiv. Vielleicht sollte der BR die Gelegenheit nutzen und éine Betriebsvereinbarung für ein zusätzliches Prämiensystem fordern.
20.10.2005 um 12:35 Uhr
natürlich gehört sich das so... aber mir ist die motivation eures br nicht so ganz klar. kann es sein, daß andere kollegen eventuell benachteiligt werden? hier kann ich auch nur raten, euch mal viktors vorschlag zu gemüte zu führen... da seid ihr mitbestimmungspflichtig lt. § 87(10) BetrVG! wir hatten auch sogenannte nasenprämien...
20.10.2005 um 17:45 Uhr
Packer......, es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen "Prämie" und "Gehaltserhöhung".
20.10.2005 um 18:09 Uhr
§ 87 Abs. 11 Der AG darf ao Zahlungen leisten, der BR ist mitbestimmungspflichtig. Meine Frage: Warum soll denn die Zustimmung hierfür verweigert werden? Besser ist es, nachzuforschen, weshalb diese a.o. Zahlung bezahlt wird, um diese dann für analoge Leistungen für andere MA zu fordern. Sollte ein anderer MA die Erkenntnis gewonnen haben, dass er eine ähnliche Leistung erbracht hat, dann soll er dies, wenn er genügend Chuzpe hat, dies für sich individualrechtlich einfordern. Ich finde es eigentlich immer sehr bedenklich, wenn sich der BR gegen eine Zahlung stellt. Neidfaktor! Ich rate außerdem, diesen Fall, ohne Namensnennung und sehr sachlich zu veröffentlichen.
20.10.2005 um 19:09 Uhr
Ähem...., auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt Prügel kriege oder so: wenngleich auch zwischen Erhöhung und Prämie einerseits zu differenzieren ist, gibt es andererseits eine Mitbestimmung nur bei kollektiv-rechtlichen Sachverhalten.
Hier aber wird ein EINZELFALL geschildert.
Also: vergeßt eure Mitbestimmung. Hier gibt es nix mitzureden oder zu verweigern.
20.10.2005 um 23:14 Uhr
... es geht tatsaechlich um eine Erhoehung, nicht um eine einmalige Praemie.
21.10.2005 um 00:41 Uhr
Hallo Allemal! Wo ist denn das nette Unternehmen das von sich aus das Gehalt erhöht :o). Wenn ich mehr Kohle will muss ich immer bei meinem Chef auf der Matte stehen, dann zeigt er mir immer seine leeren Hosentaschen.Gehaltserhöhung handele ich immer mit meinem Chef aus,da bekommt kein anderer das Näschen dran,denn ich verkaufe doch meine Arbeitskraft.Bei Prämien haben andere noch ein Wörtchen mit zu reden,und das kann ins Auge gehen ,wenn da jemand mit entscheiden soll dem dein Gesicht nicht passt.
21.10.2005 um 12:30 Uhr
§ 87, 11 Die Mitbestimmung entfällt bei solchen Prämien, die unabhängig von Leistung des AN gewährt werden, wie etwa Treue- oder Anwesenheitsprämie. In solchen Fällen besteht aber ein MBR nach § 87, Abs.1 Nr. 10 BetrVG.
Worüber reden wir hier eigentlich??
21.10.2005 um 12:47 Uhr
Ich schließe mich Victoria an, bei Zuschüssen, Zulagen, etc. hat der BR ein Mitbestimmungsrecht Gruß, Merlin
21.10.2005 um 12:49 Uhr
hallo z.ickig!
naja, eine nasenprämie ist eigentlich bekanntermaßen z.b. eine sogenannte außertarifliche zulage, also keine "prämie" sondern eine waschechte gehaltserhöhung... zurückzick ;)))
Verwandte Themen
Individueller Werktag
ÄlterHallo, was konkret bedeutet "individueller Werktag"? Ich arbeite z.B. von Donnerstag 22 Uhr bis Freitag 04 Uhr. Insgesamt also 6 Stunden. Mein "individueller Werktag" endet 24 Std. später also am Frei
Anordnung von Überstunden - individueller oder kollektiver Tatbestand?
ÄlterHallo K & K, nach 87 (3) hat der BR ein MBR bei vorübergehender Verkürzung bzw. Verlängerung der betriebsüblichen AZ. Inwieweit hat der BR ein MBR, wenn einer einzelnen Person kurzfristig (10 min. vo
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
ÄlterHallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
ÄlterZu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
Schweigen des Betriebsrates=immer Zustimmungsverweigerung (z.B. bei außerordentlicher Kündigung)?
ÄlterGuten Morgen, Ein Schweigen des BR gilt bei einer Maßnahme nach 103 BetrVG nicht als Zustimmung zur Kündigung, sondern als Zustimmungsverweigerung. Ich meine, das das Schweigen d. BR zu einer Ma