Erstellt am 19.10.2005 um 11:55 Uhr von Victoria
Vom Verwaltungsaufwand hat der AG Recht. Man kann zwar auch die Freistellung nach SGB beantragen, dass bedeutet aber, dass man für diesen einen Tag unbezahlten Urlaub erhält, der Arzt die entsprechende Bescheinigung ausfüllt, diese muss der Versicherungsnehmer dann an die Krankenkasse weiterleiten um seinen Verdientsausfall für diesen einen Tag bezahlt zu bekommen. (Krankenkasse schickt dann wiederum eine Anfrage an den AG wegen Verdienstbescheinigung etc.) Der Verwaltungsaufwand, die Kosten etc. sind für nur! einen Tag derart, dass es sich m. E. für beide Seiten (AG / AN) nicht lohnt, dafür die entsprechende Freistellung zu beantragen.
Erstellt am 19.10.2005 um 12:04 Uhr von Angela
Hallo Victoria,
Auf was beziehst du dich da? Die Ersatzleisungen der KK ist im SGB doch auch an das 12 Lj. des Kindes gebunden:
SGB V § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
M.E nach sollte der Besuch des Kindes beim Tropenarzt schon einen Tag Urlaub wert sein.
Erstellt am 19.10.2005 um 12:16 Uhr von viktor
Wenn man den Tropenarzt wegen einer schweren Erkrankung aufsuchen muss, kann man sich vielleicht gerade noch auf den Freistellungsanspruch des Manteltarifvertrages der chem Ind. gemäß Punkt 5 "...schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitglieder...." berufen. Sonst sehe ich aber auch keinen Anspruch auf Freistellung.
Erstellt am 19.10.2005 um 12:34 Uhr von Victoria
Hallo Angela, richtig, ich habe übersehen, dass das "Tropenkind" bereits 14 Jahre alt ist. Da gebe ich Dir natürlich Recht. Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage!