Freistellung oder Urlaub - wie ist das für einen Artzbesuch?
Hallo Forum,
gibt es es für einen Arztbesuch (Kind, 14 J, muss zum Tropenarzt) eine Freistellung oder muss die MA Urlaub nehmen? Laut Manteltarifvertrag Chemische Industrie gibt es eine Freistellung zur Pflege, nach SGB V § 45 nur Krankengeld für Kinder bis 12 Jahren. Ich denke beides zieht hier nicht, oder? AG will freistellen, aber als Urlaub.
Danke für Antworten
Community-Antworten (4)
19.10.2005 um 13:55 Uhr
Vom Verwaltungsaufwand hat der AG Recht. Man kann zwar auch die Freistellung nach SGB beantragen, dass bedeutet aber, dass man für diesen einen Tag unbezahlten Urlaub erhält, der Arzt die entsprechende Bescheinigung ausfüllt, diese muss der Versicherungsnehmer dann an die Krankenkasse weiterleiten um seinen Verdientsausfall für diesen einen Tag bezahlt zu bekommen. (Krankenkasse schickt dann wiederum eine Anfrage an den AG wegen Verdienstbescheinigung etc.) Der Verwaltungsaufwand, die Kosten etc. sind für nur! einen Tag derart, dass es sich m. E. für beide Seiten (AG / AN) nicht lohnt, dafür die entsprechende Freistellung zu beantragen.
19.10.2005 um 14:04 Uhr
Hallo Victoria, Auf was beziehst du dich da? Die Ersatzleisungen der KK ist im SGB doch auch an das 12 Lj. des Kindes gebunden:
SGB V § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
M.E nach sollte der Besuch des Kindes beim Tropenarzt schon einen Tag Urlaub wert sein.
19.10.2005 um 14:16 Uhr
Wenn man den Tropenarzt wegen einer schweren Erkrankung aufsuchen muss, kann man sich vielleicht gerade noch auf den Freistellungsanspruch des Manteltarifvertrages der chem Ind. gemäß Punkt 5 "...schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitglieder...." berufen. Sonst sehe ich aber auch keinen Anspruch auf Freistellung.
19.10.2005 um 14:34 Uhr
Hallo Angela, richtig, ich habe übersehen, dass das "Tropenkind" bereits 14 Jahre alt ist. Da gebe ich Dir natürlich Recht. Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage!
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Neuwahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten