Toilettenbenutzung - darf diese Zeit von der Arbeitszeit abgezogen werden?
Bei uns soll das benutzen der Toilette vom Zeitkonto abgezogen werden , allso aus,- und einstempeln , wer das Örtchen aufsucht , ob groß oder klein , das ist egal . Kann mir jemand weiterhelfen , ob das legal ist ? ! Wir haben keinen Betriebsrat , den mann fragen kann .
Community-Antworten (12)
13.10.2005 um 09:49 Uhr
Ich fürchte, ohne Betriebsrat kann der AG so einiges, und das gehört meiner Meinung nach dazu. Leider.
13.10.2005 um 10:42 Uhr
Gute Gelegnheit sich darüber Gedanken zu machen, ob man einen BR wählen will.
Aus meiner Sicht ist ein Toilettenbesuch keine Pause, sondern zur Gesundheitserhaltung eine zwingende Voraussetzung und zählt daher zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwand.
Aber das muß man erst einmal durchsetzen.
13.10.2005 um 12:06 Uhr
Nur zu diesem Zweck braucht es dann doch keinen Betriebsrat, denn der Herr AG würde damit gegen die Persönlichkeitsrechte des GG verstoßen. Aber das gibt ja schon mal einen Vorgeschmack, was AG' s für Überlegungen anstellen! (Einschlägige Internetforen diskutieren dies übrigens schon seit Jahren!)
Fehlt nur noch das Frauen demnächste ein rotes Tuch während Ihrer Menstruation tragen sollen, damit sie jeder erkennt (so geschehen und durchgeführt in Japan).
13.10.2005 um 16:51 Uhr
selbst wenn es einen br gäbe, hat er im sinner der pausenregelung nicht beim toiletten gang mitzureden. pausen, auch kurzpausen, sind nämlich zur erholung da! und pullern is keine erholung, sondern, wie kollegen köllner und viktor richtig erkannt haben, dient sie einer der menschlichen rasse zu eigen seienden abdeckung eines grundbedürfnisses :) (was für komischer satz... äh, bald is wochenende)
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Einführung und Dauer von Pausen setzt voraus, dass es sich um unbezahlte Pausen handelt. Bei (tariflich geregelten) vergütungspflichtigen Pausen besteht ein Mitbestimmungsrecht nur hinsichtlich der Festlegung ihrer zeitlichen Lage. BAG 1.7.2003 – 1 ABR 20/02
gruß,
13.10.2005 um 16:55 Uhr
§ 87 (1) Nr. 2 BetrBG ist hier auch weniger interessant, eher (1) 1 "Fragen der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" Grüßchen
13.10.2005 um 16:59 Uhr
oha, da würde ich mich aber mit dem §87 als argumentation raushalten... nachher mußte das auch noch über ne bv regeln, die ich dann gerne mal sehen würde... aber für mich sind das immer noch keine pausen, da kannste mich nich von überzeugen... auch wenn es erholsam ist, mal druck abzulassen :)))
13.10.2005 um 17:14 Uhr
Ich geb Dir ja recht, nur habt Ihr Euch jetzt durchwegs hinsichtlich "Pause" vergaloppiert .. und nachdem's ja keine sind, hilft der (1) 2 hier nix
13.10.2005 um 17:24 Uhr
wie wär's denn mit der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Satz 7 BetrVG.
Aber nutzt der/dem Fragesteller alles nichts - da gibt es ja noch keinen BR.
15.10.2005 um 00:43 Uhr
Bei einem Einsatz von Urinbeutel bzw. Urinflaschen mit Katehter wäre dies alles nicht nötig .Toilettengänge egal ob dick ob dünn sind in meinen Augen menschliche Bedürfnisse und bedürfen nicht des stempelns aber bitte nicht rauchen dann sieht die sache schon wieder ganz anders aus.
15.10.2005 um 00:52 Uhr
Hallo ! Es ist so, für diese Angelegenheit bedarf es keiner Stempeluhr. Hatten eine heisse Diskusion mit unserem Gewerkschaftler,wobei auch das Thema zur Sprache kam,
18.10.2005 um 16:28 Uhr
Ich würde den Arbeitgeber fragen, warum er diese Maßnahme ergreifen will. Sind da etwa Kollegen, die sich einfach zulange vom Arbeitsplatz fernhalten mit dem Ruf "ich geh mal auf`s Klo" ? Dann wäre es besser, diese Kollegen mal zur Seite zu nehmen und mit ihnen zu sprechen. Alles andere macht nur Stimmung und entsprechendes Betriebsklima.
20.10.2005 um 13:31 Uhr
Hallo Victoria ! Stimme Dir hier voll zu unser GL treibt mit uns zur Zeit dieses Spiel, er hat das Recht diese Pause ( Rauchpause ) stempeln zu lassen,gespräche laufen, mit der betrefenden ABteilung, sieht unser Vorgehen mit gesundem Verstand. Der Rest der Mannschaft braucht hier noch etwas länger,ist nun mal so .Weitere gespräche sind vorgesehen,reagiert unser GL dann nicht (er hat uns dieses zu gesichert) Werden wir im Januar eine Betriebsversammlung einberufen.) Dort kann er dann vor der vollen Manschaft mal erklären warum. Wir sind ein LEH. und wenn das Volk solidarisch ist gibt es noch andere Läden zum einkaufen die in bestimmten Bereichen billiger sind,er kann sich zwar manche sachen erlauben aber selber seinen Umsatz zu senken macht wohl kein Unternehmer mit
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