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Umziehzeiten - zählen die zur Arbeitszeit oder nicht?

F
Fragebär
Jan 2022 bearbeitet

Guten Morgen zusammen. Wir sind eine Rehaklinik und haben keine eindeutige Regelung zum Umziehen vor bzw. nach der Arbeit. Betrifft vor allem die Krankenschwestern und Reinigungskräfte. Gehört das zur Arbeitszeit oder beginnt die Arbeitszeit nach anlegen der Arbeitskleidung. Ich bitte um Informationen wie das in anderen Kliniken bzw. Betrieben oder evtl. gesetzlich geregelt ist.

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Community-Antworten (2)

A
Andreas

11.10.2005 um 10:19 Uhr

Also, soweit mir bekannt, sind Umziehzeiten, Reinigung (Duschen) nicht bestandteil der Arbeitszeit.

Aber natürlich kann ein BR versuchen durch eine Betriebsvereinbarung hier eine Regelung zu treffen (wird aber sicherlich nicht wirklich einfach).

Gruß

V
viktor

11.10.2005 um 10:52 Uhr

In einigen Tarifen ist die Zeit als Arbeitszeit definiert. Ich denke es kommt im Wesendlichen darauf an, ob das Umziehen aus betrieblichen Notwendigkeiten zwingend erforderlich ist (weil eine bestimmte Schutzkleidung vorgeschrieben ist) oder nicht.

Auf jeden Fall besteht eine Mitbestimmung (siehe hierzu auch ein Urteil aus Frankfurt; veröffentlicht in der Zeitschrift AiB in einer der letzten Ausgaben.)

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