Erstellt am 11.10.2005 um 08:19 Uhr von Andreas
Also, soweit mir bekannt, sind Umziehzeiten, Reinigung (Duschen) nicht bestandteil der Arbeitszeit.
Aber natürlich kann ein BR versuchen durch eine Betriebsvereinbarung hier eine Regelung zu treffen (wird aber sicherlich nicht wirklich einfach).
Gruß
Erstellt am 11.10.2005 um 08:52 Uhr von viktor
In einigen Tarifen ist die Zeit als Arbeitszeit definiert. Ich denke es kommt im Wesendlichen darauf an, ob das Umziehen aus betrieblichen Notwendigkeiten zwingend erforderlich ist (weil eine bestimmte Schutzkleidung vorgeschrieben ist) oder nicht.
Auf jeden Fall besteht eine Mitbestimmung (siehe hierzu auch ein Urteil aus Frankfurt; veröffentlicht in der Zeitschrift AiB in einer der letzten Ausgaben.)