Erstellt am 04.02.2016 um 09:00 Uhr von fkusi
Hier geht es doch sicherlich um die Frage ob die Umziehzeit zur Arbeitszeit gehört?
Da gibt es ein BAG Urteil :
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Tragen von Berufskleidung vorschreibt und sie vor Beginn der Arbeit im Betrieb angezogen werden soll, auch das Umkleiden zur Arbeitszeit gehört (Az.: 5 AZR 678/11).
Erstellt am 04.02.2016 um 13:22 Uhr von gironimo
Muster machen da wenig Sinn. Gerade die Umkleidezeiten sind ja betrieblich recht individuell zu regeln. Außerdem sind Muster-BVs oft ausgehandelte BVs anderer Betriebe und damit bereits Kompromisse.
Ihr solltet so vorgehen: Ihr einigt Euch im BR, wo Eure Verhandlungsziele liegen und handelt dann mit dem AG aus, wie das Problem Umkleidezeiten bei Euch im Betrieb gestaltet werden soll. Dann zieht Ihr anschließend einen Fachanwalt hinzu, der Euch bei der Erstellung der BV hilfreich unterstützt.
Erstellt am 04.02.2016 um 19:29 Uhr von Globus
"Muster machen da wenig Sinn. Gerade die Umkleidezeiten sind ja betrieblich recht individuell zu regeln. Außerdem sind Muster-BVs oft ausgehandelte BVs anderer Betriebe und damit bereits Kompromisse."
Ist auch meine Meinung, die ich ja auch schon mehr als einmal Kund gegeben habe...
Ich würde hierüber auch keine Einzel BV machen. Es handelt sich um Arbeitszeit, also kann das "Umziehen / Ankleiden" auch in einer BV Arbeitszeit abgehandelt werden. Ist nur ein Punkt mehr...
Warum denke ich so? Ja, ihr habt ja Recht, eine BV sollte nicht unübersichtlich und ein regelrechter Molloch werden, aber gerade hier hat man in der Verbindung zur allgemeinen Arbeitszeit durchaus weiteres Verhandlungs- und auch Einigungspotential. Frei nach dem Motto "komm du mir da entgegen, dann komm ich dir da entgegen".
Die direkte Nähe des Themas zur allgemeinen Arbeitszeit, ist aber meiner Meinung nach noch wichtiger, dieses eben nciht separat zu behandeln!