Hallo und guten Morgen,
Ein MA, teilzeitbeschäftigt arbeitet 3 Tage/ Woche. Er ist einziger Teilzeitbeschäftigter des Unternehmeszweiges.
Nun kommt es immer wieder vor das Fortbildungen für alle MA dieses Unternehmenszweiges an Wochentagen angeboten werden die nicht Arbeitstagesdes MA sind. Diesem MA wird nun mitgeteilt die Fortbildung sei freiwillig und müsse von ihm entweder freiwillig geleistet werden oder er bliebe halt fern. Bei allen anderen vollzeitbeschäftigten ist dies jedoch Arbeitszeit.
In den Arbeitsverträgen gilt einzelvertraglich BAT /TVöD.

Wie argumentiere ich mit der Einrichtungsleitung am effektivsten? Hinweis auf § 5 TVöD (Qualifizierung) in Zusammenhang mit TzBefrG §§ 2, 4 und 5 (Vergleichbarkeit, Diskriminierungsverbot, Benachteiligungsverbot)??

Es gibt keine BV zu Fortbildung. Und ich bilde mir gerade ein das bei Teilzeitbeschäftigten bei solch Gelegenheiten die Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter als Grundlage genommen würde. Allerdings kann das auch hier in einem Betriebsteil intern so gewesen sein.....

Es wäre super klasse wenn sich damit jemand auseinandersetzen mag?!

Danke und Gruß
Angela