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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fortbildung Teilzeitbeschäftigter - ist das Arbeitszeit oder nicht?

A
Angela
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Morgen, Ein MA, teilzeitbeschäftigt arbeitet 3 Tage/ Woche. Er ist einziger Teilzeitbeschäftigter des Unternehmeszweiges. Nun kommt es immer wieder vor das Fortbildungen für alle MA dieses Unternehmenszweiges an Wochentagen angeboten werden die nicht Arbeitstagesdes MA sind. Diesem MA wird nun mitgeteilt die Fortbildung sei freiwillig und müsse von ihm entweder freiwillig geleistet werden oder er bliebe halt fern. Bei allen anderen vollzeitbeschäftigten ist dies jedoch Arbeitszeit. In den Arbeitsverträgen gilt einzelvertraglich BAT /TVöD.

Wie argumentiere ich mit der Einrichtungsleitung am effektivsten? Hinweis auf § 5 TVöD (Qualifizierung) in Zusammenhang mit TzBefrG §§ 2, 4 und 5 (Vergleichbarkeit, Diskriminierungsverbot, Benachteiligungsverbot)??

Es gibt keine BV zu Fortbildung. Und ich bilde mir gerade ein das bei Teilzeitbeschäftigten bei solch Gelegenheiten die Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter als Grundlage genommen würde. Allerdings kann das auch hier in einem Betriebsteil intern so gewesen sein.....

Es wäre super klasse wenn sich damit jemand auseinandersetzen mag?!

Danke und Gruß Angela

7.74006

Community-Antworten (6)

K
Kölner

14.10.2005 um 12:50 Uhr

Schlicht und einfach: Den Arbeitgeber auf diese Ungerechtigkeit hinweisen und Abhilfe schaffen lassen. Auch gelten die einschlägigen §§ im BetrVG von 96-98. Will der AN denn teilnehmen? Wenn ja, gilt dann natürlich auch die effektive Zeit der Bildungsmassnahme.

Noch ne Frage interessehalber: Verein? gGmbH?

A
Angela

14.10.2005 um 13:10 Uhr

Bisher gab es das Problem nicht. In den anderen Einrichtungen stellte sich die Frage nicht. Hier ergibt sich die Konstellation das es nur einen einzigen Teilzeitarbeitnehmer in der Einrichtung gibt. Ja, der AN will teilnehmen, nur hat man ihm halt die Teilnahme freigestellt und die Wahl gelassen auch nicht teilzunehmen.

Verein. Noch.

A
Angela

14.10.2005 um 13:39 Uhr

Ach so, ich vergaß noch: Diese Option wurde nicht vom AG sondern der entsprechenden Einrichtungsleitung getroffen. Ich werde jetzt erstmal versuchen das mit der EL zu regeln.

V
viktor

14.10.2005 um 14:35 Uhr

Der BR sollte von seiner Mitbestimmung in Sachen betriebl. Bildung Gebrauch machen. Der Mitbestimmungsbegriff ist hier weit gesteckt und beinhaltet mit Sicherheit auch den Punkt, das einem Mitarbeiter die Teilnahme möglich gemacht werden muß. Also die Schulung an Tagen stattfindet an denen er arbeitet oder die zusätzliche Arbeitszeit vergütet wird.

A
Angela

14.10.2005 um 14:55 Uhr

Ja, das ist ja grundsätzlich richtig. Nur nutzt es in diesem akuten Fall nicht mehr da die Fobi Montag ist. Ich werde ein Gespräch mit der EL führen. Außerdem habe ich ein Urlteil einer teilzeit Lehrerin im ÖD gefunden die auf Zahlung einer Ganztagesklassenfahrt nach Maßgabe des § 5 TzBG geklagt und gewonnen hat. Es gibt sonst in keiner anderen unserer Einrichtung diese Handhabe was gleichermaßen nochmal eine Benachteiligung darstellt. Fortbildung wird hier (eigentlich) gefördert und befürwortet so das es bisher keine Auseinandersetzung gab.

K
Kölner

14.10.2005 um 17:20 Uhr

Hilft vielleicht nicht mehr, aber im Verein ist der AG immer der Vorstand, da kann ein Einrichtungsleiter nur bedingt Ansprechpartner sein...

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