Feiertagsarbeit trotz Ablehnung durch BR - was kann der BR tun?
Ich versuche es jetz noch einmal. Der BR hat einer Anhörung zur Feiertagsarbeit abgelehnt. Es wurde aber tortzdem gearbeitet. Was können wir tun? Haben wir das Recht, die Schließ- zeiten des Wachdienstes anzufordern? Wer ´kann helfen?
Community-Antworten (1)
05.10.2005 um 18:25 Uhr
Da hilft nur der Rechtsweg. Ihr müsst zum Arbeitsgericht gehen und es dem Arbeitgeber auferlegen lassen, keine Mehrarbeit (oder Feiertagsarbeit) ohne Zustimmung des BR anzuordnen und durchzuführen. Hierzu solltet Ihr einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen.
Verwandte Themen
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Feiertagsarbeit Pflicht?
ÄlterHallo. Wir haben in unserer Firma wegen hohem Auftragsgseinkommens dem Antrag auf Feiertagsarbeit zugestimmt und in unserem Beschluss darauf hingewiesen,das die Zustimmung auf einer Freiwilligkeit der
Sonn und Feiertagsarbeit
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe mal an die Runde hier ein knifflige Frage, unser Gremium hat vor Kurzem durch einem Beschluss Sonn und Feiertagsarbeit zugestimmt. Nun wurde im Nachhinein durch ein Gremi
Betriebsvereinbarung Sonn- und Feiertagsarbeit
ÄlterFolgender Sachverhalt: Einer Firma wurde durch behördlicher Bewilligung die Beschäftigung von AN an Sonn- und Feiertagen bewilligt. Die Bewilligung wurde aufgrund der unzumutbaren Beeinträchtigung
Zustimmung zu Überstunden, bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
ÄlterGuten Tag, in unserem Kleinunternehmen (18 Mitarbeiter) gibt es ein Problem mit der Regelung von Überstunden sowie Sonn-/Feiertagsarbeit. 1) Überstunden: Wir haben eine Gleitzeitregelung, won