Erstellt am 05.10.2005 um 07:27 Uhr von bernd
Die Kolleginnen brauchen sich nicht auf die angewiesene Az von 17 h einzustellen. Das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz und das müßt Ihr verhindern.
Wenn die ein oder andere Kollegin für den Chef in Ihrer Freizeit kochen will, dann kann das natürlich niemand verhindern. Diese Tätigkeit sollte aber dann auch privat bezahlt werden. Sagt das den Kolleginnen und sie sollen ein möglichst hohes Salär rausschlagen. Parteikassen sind in der Regel gut gefüllt und die der Parteien der Chefs meist noch besser.
bernd
Erstellt am 05.10.2005 um 12:17 Uhr von DasDino
Vielen Dank, Bernd! Wir werden die Kolleginnen darauf hinweisen und gegen den versuchten Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz vorgehen.