Pausenreglung - wie ist die bei Teiltzeitbeschäftigten?
Hallo! Habe da mal eine Frage wo ich noch keine Antwort zu gefunden habe. Ein Kollege hat eine 19,25 Stunden Woche steht ihm eine Pause zu oder nicht und wie lang ist die Pause?
Community-Antworten (7)
29.09.2005 um 21:09 Uhr
Es kommt weniger auf die Wochenarbeitszeit an, als vielmehr auf die tägliche Arbeitszeit. Pausen sind ja auch seltenst Arbeitszeit.
Eine Pause muss erst eingelegt werden, wenn der AN mehr als 6 Stunden am Stück/täglich arbeitet (vgl. ArbZG § 4).
29.09.2005 um 21:24 Uhr
Hallo Kölner! Danke schon mal für Deine Hilfe. Der Kollege hat 4 x4 Stunden und 1 x3,25 kann der AG sagen es gibt dann keine Pause oder muß er dem AN eine Pause gewähren?
29.09.2005 um 21:32 Uhr
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten einzuhalten ( § 4 Arbeitszeitgesetz). Bei einer Arbeitszeit von sechs oder weniger als sechs Stunden - wie im geschilderten Fall - ergibt sich nach dem Arbeitszeitgesetz kein Anspruch auf die Gewährung einer Ruhepause.
29.09.2005 um 21:35 Uhr
Hallo "GAB-Arbeitszeit"... Ich bin schon länger neugierig: Wer oder was ist die Bedeutung Deines Synonymes?
29.09.2005 um 21:37 Uhr
Ich befasse mich beruflich schwerpunktmäßig mit dem Arbeitszeitrecht.
29.09.2005 um 21:53 Uhr
Das habe ich Deinen profunden Kommentaren in den letzten Tagen und Wochen recht häufig entnehmen können...
Leider bin ich noch nicht so superviel schlauer. Würdest Du einem überaus neugierigen Kölner noch ein wenig weiter weiterhelfen?
29.09.2005 um 22:00 Uhr
Ich bin ausgebildeter Gewerbeaufsichtsbeamter. Deine Antworten und Kommentare beeindrucken mich aber auch. Was machst du beruflich?
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