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Ausschluss eines BRM

Z
Zappel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute , ich muss euch mal etwas erzählen. Wir haben seit einem Jahr einen BR, das war echt so geil, wir hatten bei der Wahl 99% Wähler. Dann in der ersten Sitzung wählten wir den Vorstand. Das ging auch so ca. 5 Monate gut, na ja, der Vorsitzende legte sich jeden Tag mit dem GF an, wie z. B. Pausenreglung, Kündigungen, Einstellungen - ohne innerbetriebliche Ausschreibungen anzukündigen oder auszuhängen, usw. Als sich dann der BRV noch einsetzen wollte damit die AN zu ihrem Recht kommen, wurde dieser kurzerhand abgewählt. Bis zum heutigen Tag erwartet der ehemalige BRV eine Antwort von seinen Kollegen. Nach langer und reichlicher Überlegung trat der BRV zurück.
Nun wollen die restlichen Kollegen den ehemaligen BRV komplett aus dem BR raushaben und suchen ständig Fehler. Jetzt bin ich mal auf eure Antworten gespannt. PS: Der Antrag auf Ausschluss liegt schon beim Arbeitsgericht.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

26.04.2007 um 00:13 Uhr

@Zappel Euren AN sei viel Glück gewünscht: Es gibt ein Leben nach dem Betriebsrat!

Und dem Betriebsrat selber: Nabelschau ist auch eine Form der AN-Interessenzerstörung!

M
mokkabohne

26.04.2007 um 00:20 Uhr

@Zappel: Ohne Kölner hätte ich den Sachverhalt nicht verstanden. Trotzdem: Wie lautet deine Frage?

@Kölner: knicks

S
sphinx

26.04.2007 um 00:33 Uhr

@ Zappel,

wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du in diesem BR- Gremium,

bist auf der Seite des BRV und ihr wurdet von den anderen Betriebsräten

überstimmt?

Nun, das kommt vor.

Ein Ausschluss des EX- BRV aus dem Gremium wird aber nur bei grober Pflichtverletzung geschehen.

Diese muss bewiesen sein und m.E. wird dabei das gesamte Gremium unter die Lupe genommen....

Gibt es noch eine bestimmte Frage, die du beantwortet haben möchtest?

LG

H
Heini

26.04.2007 um 01:46 Uhr

Zappel, dann man viel Spaß mit dem Ausschlussantrag. Der Kollege muss schon dicke Böcke geschossen haben, wenn der Antrag erfolg haben soll. Streitigkeiten mit dem GF oder mit anderen Betriebsratsmitgliedern sind sicherlich kein Grund einen derartigen Antrag zu begründen.

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