Überstunden in der Schwangerschaft bei Teilzeit - sind die überhaupt zulässig?
Hallo zusammen, eine schwangere Kollegin ist bei uns Teilzeitbeschäftigt, 3 x 6 Std. die Woche. Jetzt sind Überstunden angeordnet worden. Muss Sie diese auch machen ? Im Mutterschutzgestz habe ich gelesen, dass Schwangere keine Überstunden machen dürfen. Da zählt die Überstunde aber erst ab 8,5 Stunden. Jetzt meint man bei uns, Sie dürfte durchaus 2,5 Überstunden pro Tag machen. Stimmt das so ? Und wenn nein, wo ist das dokomentiert ? Danke für die Ünterstützung !
Community-Antworten (1)
29.09.2005 um 21:23 Uhr
Das Problem ist zunächst die Definition von "Mehrarbeitsstunden" und "Überstunden": Während die "klassische" Überstunde die geleistete Arbeitszeit meint, die über die regelmäßige, betriebsübliche Arbeitszeit hinausgeht (s. z.B. § 17,1 BAT), versteht man unter Mehrarbeit die Überschreitung der individuellen, vertraglich fixierten Arbeitszeit bis zur Grenze der (für Vollzeitbeschäftigte geltenden) betriebsüblichen Arbeitszeit.
Aber zu Deiner Frage: Gegenüber werdenden/stillenden Müttern ist die Anordnung von "Mehrarbeit" nach § 8,1 MuschG verboten. Nach obiger Definition dürfte damit bereits die Überschreitung der individuell vereinbarten Arbeitszeit gemeint sein und nicht erst die Überschreitung der gesetzlichen werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden nach § 3 ArbZG.
Der Witz daran ist, dass ich nicht ein einziges Urteil dazu gefunden habe...
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