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Sonn und Feiertagsarbeit / Ersatztage

M
michalski0709
Mai 2018 bearbeitet

Hallo Leute habe mal ne Frage in Bezug auf Feiertagsarbeit und deren Ersatz. Wir arbeiten im Callcenter und haben 5 Tage Woche. Wir haben 7 Tage die Woche geöffnet. Nun wurden einige Kollegen am 1. Mai und am folgenden Wochenende Samstag und Sonntag verplant und haben dafür aber nur 2 Tage als Ersatzfrei bekommen. Sonst wurde für ein erarbeiteten Feiertag meistens der folgende Samstag frei gegeben.Is das korrekt oder muss für den Feiertag ein Tag extra Ersatzfrei geplant werden?? Danke im vorraus.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

30.04.2018 um 22:46 Uhr

Bist du BR?

M
MaJoK

01.05.2018 um 09:00 Uhr

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Arbeitzeitgesetz)

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

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