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Umgang mit zeitlich befristeter Versetzung (max. 3Monate)

U
UdoWoe
Mai 2024 bearbeitet

Hallo ihr allwissenden. Ich bin mir meiner BR-Vorsitzenden etwas in Diskussion im Umgang mit zeitlich befristeter Versetzung. Folgende Diskussion führen wir: nach BetrVG muß bei einer Versetzung ab einem Monat eine Anhörung stattfinden. Soweit alles klar. Aufgrund des Wechsels eines HR-Systems führt dies leider dazu, dass automatisch auch ein Führungswechsel stattfindet, welcher beim alten System nicht war. Nur im System. Nun könnte es ja sein, dass der zu versetzende Mitarbeiter auf die Idee kommt ein Zwischenzeugniss wegen Vorgesetztenwechsel zu verlangen. Dasselbe Dilemma bei der Rückkehr nach der Ausleihzeit. Wie habt ihr das bei euch geregelt? Gibt es bei euch zu den befristeten Versetzungen eine BV oder eine Regelabsprache? Wird bei euch ganz offiziel bei einer befristteten Versetzung von max. 3 Monaten auch angehört? Auch bei der "Rückversetzung"? Würde nicht ein Schreiben: "MA wird für einen Zeitraum X von Abteilung A nach Abteilung B versetzt und kommt im Anschluß auf seinen alten Arbeitsplatz in Abteilung A zurück. Der Diziplinarische Vorgesetzte ändert sich nicht während der Versetzungzeit. Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht nicht." Bin dankbar für jeden Vorschlag. Wie handhabt ihr das? Danke.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

28.05.2024 um 17:59 Uhr

Was soll man da handhaben?

"Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung."

wenn das, was da bei Euch gemacht werden soll, also eine Versetzung ist, dann ist das so. Was soll das mit BV und Regelabsprache? Und wenn da jetzt irgendein MA auf die Idee kommt, er wolle ein Zwischenzeugnis .... ja und? Das lässt sich auch mit BV nicht verhindern ... denn da bestehen schon entsprechende Gesetze.

G
GabrielBischoff

30.05.2024 um 10:40 Uhr

Ich glaube, dass ihr hier ein anderes Verständnis von Versetzung habt als das BetrVG - und das Gesetz zählt hier. Also beschreibe mal genauer, was sich für den Arbeitnehmer innerhalb dieser drei Monate ändert und die Antwort wird sich offenbaren.

Und was ist jetzt genau so schlimm daran, dass der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordert?

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