Mitspracherecht bei 1. Handyverbot 2. Essen am Arbeitsplatz 3. Verbot von Musikhören über Kopfhörer?
Hallo Kollegen,
Haben wir als Betriebsrat Mitspracherecht bei folgenden Verboten :
- Handyverbot
- Essen am Arbeitsplatz
- Verbot von Musikhören über Kopfhörer
fällt dieses evtl. unter Ordnung am Arbeitsplatz ?
Bei Mitspracherecht , nach welchen Gesetzesgrundlagen ???
Danke für eine schnelle Antwort.
Community-Antworten (4)
18.01.2007 um 11:34 Uhr
Hallo Brede17 MBR nach §87 Abs1 Nr1
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
18.01.2007 um 11:40 Uhr
@ Brede17
Hallo erstmal,
das habt Ihr zweifellos, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG. Ihr müsst Euch unbedingt einen Kommentar vom BetrVG kaufen, dass ist sehr wichtig. Darin sind die Gesetzte/Texte kommentiert und verständlich erklärt.
MfG Maximus
18.01.2007 um 13:14 Uhr
nicht ganz so einfach machen
natürlich können das alles fragen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sein. aber es kommt auf den einzelfall an.
also für einen einen mitarbeiter direkt mit einem kunden arbeitet z.B. Verkäufer in einem kaufhaus wäre das verbot beschränkt auf den verkaufsbereich aus meiner sicht keine frage des ordnungsverhaltens sondern des arbeitsverhaltens.
bei dem kopfhörer können sich aus meiner sicht viele ansatzpunkte für das arbeitsverhalten ergeben.
daher fehlen mir hier noch ein paar angaben
18.01.2007 um 14:11 Uhr
Wenn wir schon mal dabei sind sollte ein Essensverbort durchaus auch an einer Galvanikanlage gelten und wäre sogar durch die Gefahrstoffverordnung erforderlich!
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