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Mitspracherecht bei 1. Handyverbot 2. Essen am Arbeitsplatz 3. Verbot von Musikhören über Kopfhörer?

B
Brede17
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Haben wir als Betriebsrat Mitspracherecht bei folgenden Verboten :

  1. Handyverbot
  2. Essen am Arbeitsplatz
  3. Verbot von Musikhören über Kopfhörer

fällt dieses evtl. unter Ordnung am Arbeitsplatz ?

Bei Mitspracherecht , nach welchen Gesetzesgrundlagen ???

Danke für eine schnelle Antwort.

6.92504

Community-Antworten (4)

W
Werner

18.01.2007 um 11:34 Uhr

Hallo Brede17 MBR nach §87 Abs1 Nr1

Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb

M
Maximux

18.01.2007 um 11:40 Uhr

@ Brede17

Hallo erstmal,

das habt Ihr zweifellos, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG. Ihr müsst Euch unbedingt einen Kommentar vom BetrVG kaufen, dass ist sehr wichtig. Darin sind die Gesetzte/Texte kommentiert und verständlich erklärt.

MfG Maximus

P
paula

18.01.2007 um 13:14 Uhr

nicht ganz so einfach machen

natürlich können das alles fragen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sein. aber es kommt auf den einzelfall an.

also für einen einen mitarbeiter direkt mit einem kunden arbeitet z.B. Verkäufer in einem kaufhaus wäre das verbot beschränkt auf den verkaufsbereich aus meiner sicht keine frage des ordnungsverhaltens sondern des arbeitsverhaltens.

bei dem kopfhörer können sich aus meiner sicht viele ansatzpunkte für das arbeitsverhalten ergeben.

daher fehlen mir hier noch ein paar angaben

W
Werner

18.01.2007 um 14:11 Uhr

Wenn wir schon mal dabei sind sollte ein Essensverbort durchaus auch an einer Galvanikanlage gelten und wäre sogar durch die Gefahrstoffverordnung erforderlich!

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