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Ladung zum Arbeitsgericht - ist das bezahlte Arbeitszeit ?

H
Helios
Jan 2018 bearbeitet

Wenn man wegen der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung eine Ladung zum Gütetermin beim Arbeitsgericht bekommt, wer hat die dafür ausgefallenen Arbeitszeit zu tragen ? Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer. Und wo ist das gesetzlich geregelt ?

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Community-Antworten (2)

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viktor

23.09.2005 um 10:42 Uhr

Ladung als was? Als Kläger? Als Zeuge?

Als Kläger muss man selbst für seine Zeit aufkommen. Als Zeuge kann es Ansprüche aus dem Manteltarifvertrag geben (Freistellungskatalog). Ist man als Betriebsratszeuge geladen, handelt es sich um Arbeitszeit.

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Helios

23.09.2005 um 10:46 Uhr

Als Betroffener und somit als Kläger im Kündigungsschutzprozess , Danke Viktor für die schnelle Antwort.

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