Ladung zum Arbeitsgericht - ist das bezahlte Arbeitszeit ?
Wenn man wegen der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung eine Ladung zum Gütetermin beim Arbeitsgericht bekommt, wer hat die dafür ausgefallenen Arbeitszeit zu tragen ? Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer. Und wo ist das gesetzlich geregelt ?
Community-Antworten (2)
23.09.2005 um 10:42 Uhr
Ladung als was? Als Kläger? Als Zeuge?
Als Kläger muss man selbst für seine Zeit aufkommen. Als Zeuge kann es Ansprüche aus dem Manteltarifvertrag geben (Freistellungskatalog). Ist man als Betriebsratszeuge geladen, handelt es sich um Arbeitszeit.
23.09.2005 um 10:46 Uhr
Als Betroffener und somit als Kläger im Kündigungsschutzprozess , Danke Viktor für die schnelle Antwort.
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