Erstellt am 20.09.2005 um 08:26 Uhr von Kleine Hexe
wenn der Urlaub bereits genehmigt war nur aus dringenden betrieblichen Gründen, war er nicht genehmigt darf er. In beiden Fällen hast du die Möglichkeit zu versuchen dir deinen Urlaub einzuklagen.
Beanspruchst du Urlaub im Anschluß an eine Reha so muß der AG dir diesen Urlaub gewähren.
siehe auch BUrlG
Erstellt am 20.09.2005 um 20:17 Uhr von Biggy
Hallo Simone und Hexe
was sind dringend betriebliche Gründe.
Epidemie, Seuche, Hochwasser und so weiter.
Nur weil nicht genug Mitarbeiter zur Verfügung stehen z.B. wegen Krankheit oder Urlaub darf der Urlaub nicht abgelehnt werden.
Erstellt am 21.09.2005 um 08:14 Uhr von Kleine Hexe
Nein. Das sind keine "betrieblichen" Gründe!
Wenn Urlaub nur aus diesen Gründen verweigert werden könnte dann würden mir ausnahmsweise die AG leid tun.
Wenn von 5 Mitarbeitern 4 Urlaub wollen, kann der AG sehr wohl einem Teil davon den Urlaub nicht genehmigen.
Genauso: Ordnet der AG Betriebsurlaub an kann auch der MA nichts dagegen tun.