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Arbeitszeit 12 Std.Schicht und nur 60 Min. Pause - ist das im rechtlichen Rahmen?

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Fury
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau ist im Verkauf, in einem Center (Berlin) tätig und bekommt in der Woche mindestens einmal eine 12 std. Schicht von 8-20Uhr bei nur 60 min. Pause in einer 6 Tage Arbeitswoche. Ist das im rechtlichen Rahmen? Welche Schritte kann man unternehmen? Wen muss man darauf aufmerksam machen? Mit freundlichen grüßen, danke für ihre Mühe

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Community-Antworten (3)

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floto

20.09.2005 um 11:22 Uhr

Lieber Fury, ist der Betrieb Ihrer Frau an einen Tarifvertrag gebunden? - dann ist hier alles geregelt. Wenn Mehrarbeit von über 10 Std. angesagt ist, muß der Betriebsrat mitbestimmen (§ 87 BetrVG). 60 Min. Pause ist in Ordnung.

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viktor

20.09.2005 um 12:10 Uhr

12 Stunden-Schicht???? Wie geht das. Wird in dem Betrieb eine Tätigkeit ausgeübt, die eine längere Arbeitszeit als 10 Stunden überhaupt erlaubt? Ich empfehle einen Blick in das Arbeitzeitgesetz (insbesondere §§ 3 und 7); gibt es dort einen Betriebsrat

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GAB-Arbeitszeit

20.09.2005 um 22:59 Uhr

Wie bereits erwähnt, ist ein Blick in den Tarifvertrag notwendig.

Der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des Einzelhandels in NRW ermöglicht z.B. , dass in Rechenzentren mit nachweislich notwendigem kontinuierlichem Schichtbetrieb an Sonn- und Feiertagen die Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden verlängert wird, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden.

Wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist, gelten die gesetzlichen Regelugen des Arbeitszeitgesetztes. Dieses besagt, dass die werktägliche Arbeitszeit (Montag-Samstag) 8 Stunden nicht überschreiten darf. In Ausnahmenfällen darf bis zu 10 Stunden gearbeitet werden, wenn innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Monaten auf durchschnittlich 48 h / Woche ausgeglichen wird.

Eine 12 Stunden Schicht ist nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 15 Abs 1 Nr. 1a) nur mit behördlicher Bewilligung zum erreichen zusätzlicher Freischichten möglich.

60 Minuten Pause ist in Ordnung. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt, dass den Arbeitnehmern bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit eine im voraus feststehende Pause von 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten gewährt werden muss. Dabei muss die Pause mindestens 15 Minuten betragen. Alles was darunter liegt ist arbeitszeitrechtlich nicht als Pause sondern als Arbeitsunterbrechnung anzusehen.

Du kannst dich mit deinen Fragen rund um arbeitszeitrechtliche Fragen an dasLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin wenden.

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