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BV Entgeltsystem - was ist mit den MA, die nicht dem neuen Entgeltsystem beigetreten sind?

A
Anne
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Arbeitsverträge wurden auf der Grundlage BAT Bund abgeschlossen gemäß gültiger BV. Nun führt der Geschäftsführer mit dem BR neue Verhandlungen zu einem neuen Entgeltsystem. Währenddessen führt GF Einzelgespräche durch, bei denen die AN dem neuen Entgeltsystem (noch nicht in BV vereinbart) beitreten können. Leider vermuten wir, dass der BR diese Vereinbarung unterzeichnen wird. Was wird mit den Mitarbeitern die nach dem Einzelgesprächen nicht dem neuen System beigetreten sind?

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Community-Antworten (1)

P
packer

19.09.2005 um 18:49 Uhr

hallo anne, alle mitarbeiter die weiter ihren alten, warscheinlich besseren, arbeitsvertrag behalten, fallen unter das günstigkeitsprinzip. haben also ihre alten konditionen beibehalten. es kann aber sein, wenn es in den arbeitsverträgen nicht geregelt ist, daß diese kollegen weiterhin keine lohnerhöhung erhalten, also praktisch einfrieren. sollten sie irgendwann das neue lohnniveau erreicht haben, kann der AG ihnen einen neuen vertrag verweigern... soweit meine erfahrung.

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