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Minijober unbefristet?

H
HHFFFF
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

kann ein, auf der Liste stehender AN, der einen Minijob ausübt, unbefristet sein? Ein Minijober geht doch ein Arbeitsverhältnis mit der Firma ein auf 400 EURO-Basis. Wenn er jetzt unbefristet wird, muss er doch nach TV bzw. dem Entgeltsystem der Firma bezahlt werden, dann wäre es doch keine Minijob mehr, oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?? Wenn es so wäre, dann kann der Chef ja alle als Minijober einstellen und spart Gehälter die er für sich ausgeben kann ;), oder??

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Community-Antworten (3)

W
webun

27.01.2010 um 17:30 Uhr

Hallo HHFFFF,

hier geht glaube ich wohl einiges durcheinander: Minijob heisst, dass jemand geringfügig beschäftigt ist, aber nicht unbedingt, dass diese Beschäftigung befristet ist. Ob Minijobber oder nicht, ob befristet oder nicht: er ist Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, das gesamte Arbeitsrecht gilt für ihn, selbstverständlich auch der Tarifvertrag.

Auch ein 400-Euro-Jobber muss nach Tarifvertrag (wenn denn vorhanden) bezahlt werden. Hier bedeutet "400-Euro-Basis": es werden nur soviel Stunden gearbeitet, bis der Verdienst max. 400 Euro/Monat erreicht hat.

webun

W
wanga

29.01.2010 um 00:01 Uhr

ob der TV gilt hängt aber noch von ein paar sachen ab... sag nur TV-bindung allgemeinverbindlichkeit

W
webun

29.01.2010 um 11:54 Uhr

@wanga

ich verstehe Deinen Kommentar nicht. Wenn in einem Betrieb ein TV existiert, gilt der auch für "Minijobber" - BASTA!!! Rechtliche Unterschiede zwischen "400-Euro-Kräften" und anderen Arbeitnehmern gibt es nur im Steuer- und im Sozialrecht, ... NUR DA!!! Klär mich auf, wenn Du da etwas anderes weißt.

webun

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