13. Gehalt und Urlaubsgeld einfach sofort streichbar?
Hallo,
ich hab da mal einige Fragen und hoffe das Ihr sie mir beantworten könnt. Wie kann man einen BR absetzen? Ich habe mal gehört das es im Betriebsverfassungsgesetz einen § gibt der dies den AN erlaubt bzw. ermöglichen soll. Wenn dies so zutrifft unter welchen Bedingungen ist so etwas möglich? Was muss man dabei beachten und vor allem, wie setzt man solche ein Schriftstück auf? Was gehört da alles rein? Und nehmen wir an es existieren vier Gründe um eine Abwahl zu rechtfertigen.
Sollte sich jemand erbarmen uns dies mitzuteilen wären sicher noch zwei drei weitere Fragen da, wenn man darf heißt es ;)
Manfred
Community-Antworten (3)
19.09.2005 um 10:43 Uhr
Moin Manfred, ist ein Schritt der wohl überlegt sein muß, den Ihr da vorhabt. lies Dir den nachflogenden kommentar gut durch und denk nochmal darüber nach! Zum aktuellen Rechtsstand von § 23 BetrVG 1 Zu Abs. 1: Die wahlberechtigten Arbeitnehmer selbst haben nicht die Möglichkeit, den von ihnen gewählten Betriebsrat oder einzelne Mitglieder abzuberufen. Dieses Recht bleibt allein dem Arbeitsgericht vorbehalten . Allerdings kann ein Viertel der Wahlberechtigten, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Unternehmer beim Arbeitsgericht eine entsprechende Maßnahme beantragen. Den Antrag auf Ausschluss einzelner seiner Mitglieder kann auch der Betriebsrat stellen, aber nicht auf seine eigene Auflösung.
2 Der Ausschluss- bzw. Auflösungsantrag muss so begründet werden, dass der Grund dafür eindeutig daraus hervorgeht. Dies muss ein schwerwiegender Grund sein, da andernfalls ein Ausschluss bzw. eine Auflösung nicht erfolgen darf. Eine solche Sanktion darf nur auf Tätigkeiten oder Unterlassungen des Betriebsrats bzw. seines Mitglieds zurückgeführt werden, die mit dem Betriebsrat als Organ zusammenhängen. Pflichtverletzungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, dürfen nicht mit Betriebsratstätigkeit vermengt werden. Ein aus dem Betriebsrat ausgeschlossenes Mitglied darf bei der nächsten Wahl wieder gewählt werden, da die Maßnahme nur für die laufende Amtszeit verfügt werden kann.
3 Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten sind z.B. wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen, Diffamierung ausländischer Arbeitnehmer, Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen oder Verweigerung der Zusammenarbeit mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (siehe auch Däubler/Kittner/Klebe, Rdn. 19 zu § 23). Eine grobe Pflichtverletzung liegt offensichtlich auch dann vor, wenn ein Betriebsrat oder ein Betriebsratsmitglied in seinen praktischen Handlungen und Entscheidungen fortgesetzt die Interessen des Arbeitgebers zu Lasten der Rechte der Arbeiter und Angestellten höherstellt. Allerdings rechtfertigt nicht jede Pflichtverletzung einen Antrag auf Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss eines seiner Mitglieder. Grundsätzlich ist mit den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 sehr sorgfältig umzugehen. Vor der Beantragung von Sanktionen sollte die argumentative Auseinandersetzung stehen.
19.09.2005 um 13:57 Uhr
Hallo,
erst einmal Danke für Deine Information!
Der Titel sollte eigentlich anders halten aber irgendwie hat mein Opera den wieder geändert nachdem ich oben in der Leiste auf „Wand“ gedrückt habe wo mein BN und PW abgespeichert waren. Der Titel sollte heißen: Hilfe zur Selbsthilfe – Wie wählt man einem BR korrekt ab?
Ich weiss nicht ob die Gründe die wir hätten ausreichen würden, ich zähle sie am besten einmal auf:
BR kümmert sich nicht um aufgedeckte Gesundheitsprobleme der AN. Es wurden Befürchtungen geäußert worauf der Betriebsrat hingewiesen wurde. Dieser zuckt nur mit den Achseln und sagt das Messungen gemacht wurden und alles ok ist. Das ist aber in etwa so als wenn jemand am Abgasrohr eines LKW mit dem Mund hängt und jemand sagt das das schon ok sei.
BR kümmert sich nicht um Aussagen der AN in Sachen Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wird hinter verschlossenen Türen besprochen und abgesegnet. Obwohl der BR weiss das wir alle mit den momentanen Arbeitszeiten vollkommen überfordert sind (Ruhephasen von nur 11-13 Stunden sind schon fast die Regel und das obwohl wir im Akkord arbeiten und etwa 10-15 Tonnen je Arbeitstag an Gewicht mit den Händen bewegen müssen)
Pausenzeiten werden erst teilweise nach 4-6 Stunden gewährt obwohl wie oben geschildert wir 10-15 Tonnen je Arbeitstag an Gewicht mit den Händen in Akkord bewegen müssen und wir den Körper natürlich mit Nahrung wieder auffüllen müssen. Gerade im Frühdienst ist eine unregelmäßige Pausenzeit nicht hinnehmbar. Dem BR juckt es nicht, er sitzt ja im Büro mit Gleitzeit ohne Drei-Schichtbetrieb.
Der Momentane BR unterschreibt alles was ihm auf den Tisch kommt, er lässt sich absolut nix an Alternativen einfallen um drastige Kürzungen nur zeitlich abzudämpfen oder Alternativen auf zu zeigen– Was weg ist ist weg.
Es stehen in kürze weitere enorme Veränderungen im Haus, wir sollen teilweise 6 Tage arbeiten und wir wurden vorher nicht vom BR informiert. Unsere Vorschläge werden einfach ignoriert obwohl die Mehrheit dafür ist und das Endresultat das selbe wäre.
BR und BRV nötigen Kollegen aus der Gewerkschaft auszutreten
BR und BRV nötigen Kollegen zu kündigen wenn es ihnen nicht passt
Mit dem BRV ist absolut nicht mehr zu sprechen. Dieser wird extrem aggressiv und beleidigend sobald ein Kollege seine Probleme mit der momentanen Situation schildert.
BRV beschimpft und beleidigt andere BR und droht ihnen
Wir bekommen keine Informationen vom BR, nicht einmal aushänge werden über den momentanen Stand der Verhandlungen gemacht. Wir werden erst informiert sobald alles unter Sack und Pack ist
und mindestens zwei oder drei weitere Gründe die ähnlichen Schweregrades haben.
Wären das Gründe den BR abzuwählen? Wenn ja, wie könnte man solch ein Schreiben aufsetzen? Ich habe mit vielen Kollegen gesprochen, sie sind auch der Meinung das im Moment unhaltsame Zustände und Bedingungen gelten. Wir haben auch schon einige andere Kollegen die sich bei den Neuwahlen aufstellen lassen würden.
Ich weiss das dies ein gravierender Schritt ist, viel gravierender aber finde ich es wenn die momentan herschenden Bedingungen und Zustände so weiter gehen bzw. noch weiter an den Grenzen der MA gehen obwohl das schon kaum noch möglich ist.
Manfred
22.09.2005 um 19:06 Uhr
Na das ist ja heftig bei euch. Wer hat denn diese Betriebsräte gewählt? Nach § 43 BetrVG hat der BR die Pflicht, einmal pro Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchzuführen. Habt ihr überhaupt eine in 2005 gehabt? Wenn nicht, kann 1/4 der AN eine beantragen. Auch die Gewerkschaft kann eine Betriebsversammlung beantragen, wenn ein halbes Jahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Auf dieser Versammlung würde ich dem BR die Meinung geigen. Ansonsten Gewerkschaft einschalten und Verhalten des BR´s thematisieren. Oder schlagkräftige Truppe bilden, um die BR Wahlen in 2006 zu gewinnen..
Alles gute
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