Erstellt am 10.04.2008 um 14:52 Uhr von Werner
Moin,
zu1 IG BAU
Zu2 Betriebsrat oder nach §84 BetrVG Beschwerdestelle Arbeitgeber Vorgesetzter im Betrieb
Zu3 Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag hat bestand.
Zu4 Ja!
Erstellt am 10.04.2008 um 15:20 Uhr von Eckerhart and the Mauer s
@Werners,
nee das weis doch nun aber jeder ! Es ist die GEW
"Bob der Baumeister" – „Yo!, wir schaffen das“ – ist eine Gewerkschaft für Bauarbeiter, die mit Hilfe der Kopf-Rübe-Zahltechnik die Arbeitgeber animiert. Die Gewerkschaft wurde in den 80er Jahren aus einer Idee von Astra/Holsten/Becks und CO in einer dreijährigen Kneiptour entwickelt. Premiere der ersten Fahne war auf dem Oktober Fest und wird inzwischen in mehr als 100 Baustellen erlebt........Obs Regnet oder die Sonne Scheint, hauptsache das Bier bleibt Kalt!
o :-))))
Erstellt am 11.04.2008 um 07:48 Uhr von Andi66
@all
zu1 IG Bau ist richtig
zu4 Sehe ich anders als Werner
in den Tarifen ist stets die Rede von: ''nach billigem Ermessen''.
Hunde soll man sprichwörtlich nicht vor die Tür jagen und die Handmaschinen sollen bei starkem Regen abgedecktwerden, aber der Arbeiter soll sich ohne Unterbrechung der Witterung aussetzen???
Ich glaube ich mach mir bald 'ne Eisenkugel um das Fußgelenk und gehe Baumwolle pflücken, natürlich nur für Kost und Logis.
Für ''Schlechtwetter'' außerhalb der Saison-KUG-Zeit haben die meisten Firmen Arbeitszeitkonten, die NICHT NUR für den Arbeitgeber gedacht sind.
Mit kollegialen Gruß
Andi