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Standortwechsel eines Servicemitarbeiters

D
doehrener
Jan 2018 bearbeitet

Im Arbeitsvertrag steht eingestellt für den Stanort Hannover. Der Mitarbeiter darf Deutschlandweit eingesetzt werden. Wohnort ist Goslar. Der AG möchte um Geld zu Sparen den Standort nach Hamburg verlegen. Sozial ? Kind und Kegel müssten mit nach Hamburg ziehen, oder Zweitwohnung und dann nur noch Sporadisch nach hause fahren. Meiner meinung bedarf es einer Änderungskündigung.

Hallo und Danke erstmal für die Antwort. Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Der Stützpunkt Hannover bleibt bestehen. Der ServiceMA bekommt eine Auslöse, da er für Hannover eingestellt wurde, also auch wenn er in Hamburg arbeitet. Mit der Verlegung des des Einsatzstandortes fällt dieser Betrag weg da fast 70 Prozent seiner Kunden in den 35 Km Radius der NL HH liegen. Eine Übernachtung und Auslöse in HH wird dann nicht mehr bezahlt. Der Stützpunkt Hannover gehört zu der NL Hamburg

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

01.06.2011 um 17:43 Uhr

Der Mitarbeiter darf Deutschlandweit eingesetzt werden.

Tja, Seele verkauft.

Meiner meinung bedarf es einer Änderungskündigung.

Nein, aber einer Versetzung/Einstellung (aus Sicht der beteilgten BR). Ausnahme: Die Standorte Hannover und Hamburg sind eigenständige Unternehmen, dann natürlich Kündigung, Einstellung...bei Wechsel des AG geht (eigentlich) nicht mal die Änderungskündigung... Weitere Ausnahme: Die Einsatzklausel bezieht sich nicht auf den regelmäßigen Arbeitsort, sprich der AN ist z.B. Monteur oder Außendienstler. Dann bedürfte der Wechsel des regelmäßigen Arbeitsorts tatsächlich u.U. einer Änderungskündigung.

EDIT: Ich hab glaub ich was missverstanden... Falls Du meinst der Standort zieht komplett um (Hannover wird dichtgemacht, in Hamburg neu aufgemacht) dann ist das eine Verlegung des Betriebes. Dann ist das die klassische Betriebsänderung wonach ihr einen Interessenausgleich/Sozialplan verhandeln müsst/dürft. Das zur Klausel gesagte gilt natürlich trotzdem.

D
doehrener

03.06.2011 um 11:11 Uhr

Hallo und Danke erstmal für die Antwort. Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Der Stützpunkt Hannover bleibt bestehen. Der ServiceMA bekommt eine Auslöse, da er für Hannover eingestellt wurde, also auch wenn er in Hamburg arbeitet. Mit der Verlegung des des Einsatzstandortes fällt dieser Betrag weg da fast 70 Prozent seiner Kunden in den 35 Km Radius der NL HH liegen. Eine Übernachtung und Auslöse in HH wird dann nicht mehr bezahlt. Der Stützpunkt Hannover gehört zu der NL Hamburg

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