Erstellt am 16.09.2005 um 13:02 Uhr von happy
Mal die Krankenkasse fragen !!??
Erstellt am 16.09.2005 um 13:18 Uhr von viktor
genau, die Kasse weiss es am Besten. Ich gehe aber davon aus, dass die Frist ab dem 20. Mai läuft.
Erstellt am 18.09.2005 um 22:48 Uhr von Brosi
Der Fristverlauf wird von der Krankenkasse errechnet und dem Arbeitgeber mitgeteilt.
Bei zwei verschiedenen Grunderkrankungen beginnt die 26-Wochen-Frist mit Beginn der zweiten AU (hier 20.05.). Aber, in diese Frist sind Zeiten in denen Lohnfortzahlung wegen derselben Erkrankung (Diagnose) gewährt wurde einzubeziehen.
Beispiel :
Diagnose 1=(1), Diagnose 2=(2).
Arbeitsunfähig Krank (1), Lohnfortzahlung vom 01.12.04-21.12.04 (21 Tage)
Arbeitsunfühig Krank (2), Lohnfortzahlung vom 01.01.05-21.01.05 (21 Tage)
Arbeitsunfähig krank (1), Lohnfortzahlung vom 26.05.05- laufend.
Lösung: Die Zeit der Lohnfortzahlung vom 01.12.04 bis 21.12.04 ist bei der Berechnung zu berücksichtigen, also sind 21 Tage von den 26 Wochen "abzuziehen". Es besteht somit ab dem 20.05.2005 ein Anspruch auf LFZG von 26 Wochen (182 Tage) abzüglich 21 Tage, gleich 161 Tage.
Sollte aber (so kann die Grundschilderung auch verstanden werden) wegen derselben Erkrankung (Diagnose) ab dem 20.05.05 bislang /zuvor keine Lohnfortzahlung geleistet worden sein, endet die Frist / Lohnfortzahlung (hier von 26. Wochen = 182 Tagen) am 17.11.2005.