Ruhezeit bei "Rufbereitschaft" - Wer haftet bei Unfällen durch Übernächtigung ?
Wir haben in unserem Betrieb einen Notdienst, d.h. eine Woche "Rufbereitschaft" , 24 Stunden . Wenn ich jedoch des Nachts z.B. um 2 bis 4 Uhr zu einem Kunden gerufen werde, stehen mir lt. AZO § 12 11 Stunden, ab regulärem Arbeitsbeginn z.T. bezahlte, Ruhezeit zu. Wenn ich diese Ruhezeit jedoch nicht einhalten "darf", und am nächsten Tag wegen Übermüdung einen Unfall habe (z.B. mit dem Auto), bin ich in diesem Fall noch versichert oder wer haftet dann für entstehende Schäden
Community-Antworten (1)
16.09.2005 um 19:04 Uhr
Bei ersten Anzeichen von Übermüdung sollte ein Autofahrer stoppen und seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er völlig ausgeruht ist. Wer nämlich trotz deutlicher Warnzeichen am Steuer einschläft und dabei einen Unfall verursacht, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen und wird für die Folgen haftbar gemacht. So entschied das Landgericht Stendal. Es haftet also der Fahrer.
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