Wir haben in unserem Betrieb einen Notdienst, d.h. eine Woche "Rufbereitschaft" , 24 Stunden . Wenn ich jedoch des Nachts z.B. um 2 bis 4 Uhr zu einem Kunden gerufen werde, stehen mir lt. AZO § 12 11 Stunden, ab regulärem Arbeitsbeginn z.T. bezahlte, Ruhezeit zu.
Wenn ich diese Ruhezeit jedoch nicht einhalten "darf", und am nächsten Tag wegen Übermüdung einen Unfall habe (z.B. mit dem Auto), bin ich in diesem Fall noch versichert oder wer haftet dann für entstehende Schäden