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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Früher unbefrist beschäftigt. Nach einigen Jahren jetzt mit einer Sachbefristung eingestellt. Geht das ?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe nach meinem Urlaub die Sitzungsprotokolle nachgelesen und bin dabei über etwas gestolpert. Wer kann mir helfen ? Eine Kollegin, früher in unserem Unternehmen unbefriste beschäftigt, hat gekündigt und wurde jetzt nach einigen Jahren befristet eingestellt. Nachdem ich informiert habe, dass die Kollegin schon früher bei uns beschäftigt war und daher jetzt nur einen unbefristeten Vertag haben könnte, wurde mir mittgeteilt, dass das egal ist und die Kollegin mit einer Sachbefristung eingestellt ist. Ich bin der Meinung das dies nicht geht, was sagt Ihr???

Ok hbe etwas gefunden: mit sachlich gerechtfertigten Gründen ist die befristung zulässig. Aber ist die Arbeit im Telefonmarketing ein Sachlicher Grund?

3.13005

Community-Antworten (5)

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nidis

16.09.2005 um 09:27 Uhr

Hallo Maria! Arbeiten im Telefonmarketing ist natürlich kein Sachgrund. Es gehen nur die Gründe die in § 14 TzBfG angegeben sind. Keine erfundenen.

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viktor

16.09.2005 um 11:10 Uhr

Ich sehe das wie nidis. Arbeit im Telefonmarketing ist die Beschreibung des Einsatzortes und nicht der Befristungsgrund. Die Frage wäre, was steht im Arbeitsvertrag. Ist dort kein Grund im Sinne des § 14 TzBfG angeführt, wäre die Befristung unzulässig. Allerdings müsste - sofern Gespräche zwischen BR und AG keine Einigung bringen - die Kollegin selbst Ihre Rechtsansprüche geltend machen. Im Übrigen: Möglichst die ersten 6 Monate abwarten (Stichwort Probezeitkündigung)

M
Maria

16.09.2005 um 11:20 Uhr

Hallo,

ich danke Euch für die antworten. Die Kollegin ist jetzt 8 Monate hier und als befristungsgrund steht eben nichts sondern nur die Zeit der Befristung. Der AG meint das diese Einstellung für ihn eine Sachbefristung ist . Ich sage es ist weder zur Erprobung noch Sachgrund und auch keine Zweckbefristung. Könnt ihr mir hier zustimmen?

Maria

N
nidis

16.09.2005 um 12:13 Uhr

Hallo Maria! Da wird der AG bei einem möglichen Gerichtsverfahren ziemliche Probleme haben. Die Darlegungs- und Beweislast liegt nämliche beim AG. Er muß den Sachgrund zwar nicht im Arbeitsvertrag festschreiben, hat dafür aber Schwierigkeiten bei einem Verfahren den Sachgrund ohne Schriftform zu beweisen. Wie Viktor schon sagte, liegt es aber an der MA ihre Rechtsansprüche geltend zu machen.

M
Maria

16.09.2005 um 12:19 Uhr

Danke, Nidis Als BR bin ich für den MA immer da und somit werde ich dem MA seine Rechte nennen und ihn unterstützen. Die meisten MA's wissen leider nicht WAS alles ihr Recht ist, aber dafür sind wir schließlich als Vertreter der MA's da.

Liebe Grüße Maria

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