(Wieder)Einstellungen - unbefristeter Arbeitsvertrag?
Hallo, Zusammen ich habe eine frage, eine unsere Arbeitzkollegen hat in April 2006 gekundigt,jetzt wird sie wieder eingestellt und kriegt einen unbefrist. AV nicht wie alle andere befristeten,können wir da was machen?
Community-Antworten (6)
13.06.2007 um 16:06 Uhr
Da die Kollegin schon mal bei euch gearbeitet hat kann sie gar nicht mehr befristet ohne Sachgrund eingestellt werden
13.06.2007 um 16:07 Uhr
Hallo Giulia,
eigentlich müsste es ja Ziel des BR sein möglichst unbefristete Arbeitsverträge zu erreichen und nicht etwas dagegen zu unternehmen.
Verwendet Eure Kraft lieber darauf die befristeten in unbefristete umzuwandeln. Führt mal ein Gespräch mit der GF.
Oder hört man da ein bisschen Neid heraus?
13.06.2007 um 17:05 Uhr
"könnt ihr was machen"
ja - wenn gründe gegen eine einstellung bestehen - dieser eben NICHT zustimmen.
aber warum ihr was gegen unbefristete AV habt - verstehe ich auch nicht !
13.06.2007 um 19:09 Uhr
Ich habe die Frage erst gar nicht verstanden. Also erstens könnt ihr da gar ncihts machen wenn die Mitarbeiterin schon mal da gearbeitet hat. Und wie auch schon die vor mir sagten, warum wollt ihr überhaupt? Du solltest dir mal das BetrVG durchlesen, da steht drin, dass ihr einseitig FÜR die Mitarbeiter sein sollt und nicht gegen sie. Wenn ihr also gegen eine unbefristete Festeinstellung seid, überlegt euch bitte zum Wohle der Belegschaft, euer Amt als BR zur Verfügung zu stellen!!! Hab ich echt noch nie gehört so einen Schei.... von einem BR!!! Bin ich richtig ärgerlich drüber!!! Oder "schmiert" euch euer Chef, kann aber auch nciht sein, da er ja fest einstellt - nur ihr habt was dagegen!!! Frechheit von euch!!! Außerdem die Gründe die mein vorschreiber anführte müssen wirklich gewichtig sein!!! Ihr seid echt drauf!!!! Werdet am besten AG!!!!!
13.06.2007 um 19:15 Uhr
@Julia, natürlich könnt ihr was machen freut euch!!! Und den Rest von Befristet in Unbefristet! Wäre toll!!!
14.06.2007 um 10:25 Uhr
Halloooo,wir sollten vielleicht alle auf dem Teppich bleiben, vor allem Don Johnson. Es ist leicht aus dem Hinterhalt zu schießen, doch bin ich der Meinung dieses ist ein Forum und wir sollten versuchen den unwissenden zu helfen. Ausserdem steht nirgends im BetrVG, dass der BR "einseitig" für die AN da sein muss. Nichtsdestotrotz solltest Du Giulia einmal den §99 BetrVG Satz 2 Abs.3 genauer anschauen. Dieser sagt eigentlich alles dazu aus. Gruß ego112
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