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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Formulierung bei Einstellungsdatum : zum xx.xx.xxxx "oder früher" zulässig?

C
Clausi
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Personalabteilung reicht immer Einstellungen ein, die als Einstellungsdatum die Formulierung tragen:

Einstellung zum xx.xx.xxxx oder früher. (z.B. 1.06.2009 oder früher)

Ist die Formulierung "oder früher" zulässig?

Dieses Einstellen, dass dann tatsächlich ja schon z.B. am 1.5.2009 stattfinden kann, hat negative Auswirkungen auf die Planung von Mitarbeitern, die unter anderem für die Einschulung der neuen Mitarbeiter zuständig sind. Im schlechtesten Fall reiht sich dadurch eine Schulung an die andere, was unheimlich uneffizient ist. Das brachte uns zur Frage, ob dieser flexible EInstellungszeitrahmen überhaupt legitim ist? Vielen Dank und Gruß...

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Community-Antworten (2)

D
DeWalt

21.04.2009 um 14:54 Uhr

Solange euer AG nicht eure Anhörungsfrist unterschreitet ist das kein Problem. Wann der AG denjenigen einstellen möchte steht ihm doch frei.

C
Clausi

22.04.2009 um 02:56 Uhr

Das bedeutet im Umkehrschluss, der AG kann bereits im Januar für jede Einstellung als Einstellungsdatum 31.12.2009 oder früher eintragen?

Famos...Wozu dann überhaupt ein Einstellungsdatum, wenn der AG einstellen kann, wann er will?

Gruß

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