13. Monatsgehalt wird zum 3.Mal hintereinander nicht bezahlt - handelt es sich dann schon um betriebliche Übung ?
Liebes Forum,
Weihnachten steht vor der "Haustür" und unser AG möchte auch in diesem Jahr kein oder nur ein abgespecktes 13. Monatsgehalt zahlen, und zwar bereits zum 3. Mal hintereinander.
Abgesehen davon, dass dies dann eine betriebliche Übung darstellt, wo wir alle individuell (nicht nur der BR) Rechtsmittel einlegen müssten, weiss jemand die Frist, innerhalb wir reagieren müssten, um unseren Anspruch nicht zu verlieren.
Laut BGB wäre der AG sofort in Verzug, trotzdem wäre uns ein Rat in dieser Angelegenheit wichtig.
Vielen Dank. Diamedicus
Community-Antworten (2)
15.09.2005 um 13:34 Uhr
Hallo,
wie ist euer 13.Gehalt festgelegt? Im Arbeitsvertrag? In einer Betriebsvereinbarung?
Falls der Arbeitgeber es von vornherein "freiwillig und bis auf Widerruf" gezahlt hat kann er tun und lassen was er will.
Falls gar nichts geregelt ist stellt die Zahlung über längere Zeit eine betriebliche Übung dar, die nach noch längerer Dauer bereits ungeschriebener Bestandteil des Arbeitsvertrages sein könnte.
Bräuchte mehr Infos, dann könnte ich vielleicht etwas helfen.
Gruss Der Beobachter
15.09.2005 um 14:11 Uhr
Man kann auch durch schlüssiges Handeln einer Vertragsänderung stillschweigend zustimmen. Wer zwei Jahre nichts tut, braucht beim 3. Jahr nicht mehr klagen. Es sei denn, es gibt tarifliche Regelungen oder sonstige schriftliche Aussagen. Da braucht man in der Tat mehr Informationen. Da hier aber die Gemengelage äußerst schwierig ist, empfehle ich einen Fachanwalt aufzusuchen.
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