Erstellt am 13.09.2005 um 11:11 Uhr von viktor
Ich weiss zwar nicht so genau was Du unter Stellenberechnung verstehst, wenn es aber um den Personalbedarf geht hilft Dir sicherlich der § 92 BetrVG weiter. Demnach hat der AG über den Personalplan, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf (....) umfassend zu unterrichten.
Erstellt am 14.09.2005 um 10:45 Uhr von merlin
Was meint Euer GF denn mit flexibel reagieren? Ggf. anders arbeiten als im Dienstplan eingetragen?
Erstellt am 14.09.2005 um 13:16 Uhr von musi
Hallo Merlin,
es gibt in unserem Haus keine Personalplanung, im Ärztebereich wird genommen was kommt(Ärztemangel in Deutschland, dürfte bekannt sein) und in den Pflegerischen Bereichen hast Du teilweise recht, da werden die Mitarbeiter vom angeordneten geplanten Dienst nach Hause geschickt oder angerufen Du kannst zu Hause bleiben oder mußt kommen. so wird täglich neu auf die Belegungszahlen reagiert und Dienstplanänderungen "einvernehmlich" vorgenommen. Wir haben schon eine Menge Aufklärungsarbeit hierzu geleistet, aber die Mitarbeiter haben einfach Angst vor Konsequenzen, welche dann auch noch geschürt werden, durch Aussagen der Pflegedienstleitung, wir hätten zuviel Personal! Und dieses möchte der Betriebsrat endlich mal überprüfen lassen.
Erstellt am 17.01.2006 um 11:54 Uhr von Homeland25
Hallo "Musi"! Ich habe gerade erst deinen Beitrag vom 13.9. entdeckt, da ich gerade aktuell am selben Problem arbeite. Wir sind ein relativ neu gegründeter BR. Bisher galt auch die Regel, dass Dienst noch am selben Tag abgesagt wurden, Leute aus dem "Frei" geholt wurden,... Das ist aber absolut nicht rechtens, (jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf eine geregelte Freizeit) hab ich inzwischen herausgefunden. Ich hab mir auch schon einige Punkte diesbezüglich zusammen geschrieben. Wir könnten uns da auch gegenseitig austauschen, wenn Du Material hast.
Grüsse und wenn Du Interesse hast, dann lass mir hier einfach eine email zukommen. Klicke einfach "antworten" an. Hab meine email-Adresse hinterlegt.