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Neubesetzung einer leitenden Stelle - Wie kann der BR in die Personalplanung eingreifen , um eine Neubesetzung der Leitung zu fordern, §92BetrVG?

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Mary-Ann
Jan 2018 bearbeitet

Die Stelle einer stellv. Pflegebereichsleitung im Krankenhaus wurde vakant. Der BR wartete ca. 2 Wochen auf die Ausschreibung, erfolgte jedoch nicht.BR forderte die Ausschreibung (intern) und erfuhr bei dieser Gelegenheit, dass die Stelle durch eine Krankenschwester ohne Zusatzqualifikation und ohne Leitungsfunktion besetzt werden soll, natürlich um Personalkosten zu sparen....Wie kann der BR in die Personalplanung eingreifen , um eine Neubesetzung der Leitung zu fordern, §92BetrVG ? Wenn der Arbeitgeber nicht auf unseren dezenten Hinweis eingehen will, ist dann die Einigungsstelle angesagt ?

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Community-Antworten (2)

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Lotte

27.01.2008 um 20:24 Uhr

Mary Ann, habt Ihr seinerzeit den §93 BetrVG eingefordert? Wenn ja, dann habt Ihr bei nichterfolgter Ausschreibung einen Grund, der Neueinstellung nicht zuzustimmen. Siehe hier § 99 (2) Punkt 5 BetrVG. Und dann ist bei Zustimmungsersetzung das ArbG im Spiel, nicht die Einigungsstelle. Der § 92 eröffnet keine MBR.

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Peanuts

27.01.2008 um 21:31 Uhr

"Wie kann der BR in die Personalplanung eingreifen , um eine Neubesetzung der Leitung zu fordern, §92BetrVG ?"

Wenn der AG die Position "stellv. Pflegebereichsleitung" nicht nachbesetzen will, ist das dessen Entscheidung! Zur Nachbesetzung werdet Ihr ihn auch nicht zwingen können.

Habt Ihr wenigstens gefordert, dass alle zu besetzenden Stellen intern ausgeschrieben werden müssen?

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