Neubesetzung einer leitenden Stelle - Wie kann der BR in die Personalplanung eingreifen , um eine Neubesetzung der Leitung zu fordern, §92BetrVG?
Die Stelle einer stellv. Pflegebereichsleitung im Krankenhaus wurde vakant. Der BR wartete ca. 2 Wochen auf die Ausschreibung, erfolgte jedoch nicht.BR forderte die Ausschreibung (intern) und erfuhr bei dieser Gelegenheit, dass die Stelle durch eine Krankenschwester ohne Zusatzqualifikation und ohne Leitungsfunktion besetzt werden soll, natürlich um Personalkosten zu sparen....Wie kann der BR in die Personalplanung eingreifen , um eine Neubesetzung der Leitung zu fordern, §92BetrVG ? Wenn der Arbeitgeber nicht auf unseren dezenten Hinweis eingehen will, ist dann die Einigungsstelle angesagt ?
Community-Antworten (2)
27.01.2008 um 20:24 Uhr
Mary Ann, habt Ihr seinerzeit den §93 BetrVG eingefordert? Wenn ja, dann habt Ihr bei nichterfolgter Ausschreibung einen Grund, der Neueinstellung nicht zuzustimmen. Siehe hier § 99 (2) Punkt 5 BetrVG. Und dann ist bei Zustimmungsersetzung das ArbG im Spiel, nicht die Einigungsstelle. Der § 92 eröffnet keine MBR.
27.01.2008 um 21:31 Uhr
"Wie kann der BR in die Personalplanung eingreifen , um eine Neubesetzung der Leitung zu fordern, §92BetrVG ?"
Wenn der AG die Position "stellv. Pflegebereichsleitung" nicht nachbesetzen will, ist das dessen Entscheidung! Zur Nachbesetzung werdet Ihr ihn auch nicht zwingen können.
Habt Ihr wenigstens gefordert, dass alle zu besetzenden Stellen intern ausgeschrieben werden müssen?
Verwandte Themen
Dies und Das, einige Fragen ich bitte dringend um Hilfe
Guten morgen zusammen, Unseren BR gibt es jetzt schon gut ein Jahr, wirklich tätig werden mussten wir allerdings noch nie... bis jetzt.... Wir haben einen Recht kleinen Betrieb der sich auf die Bet
Behinderung der Betriebsratsarbeit ? Ja oder nein ?
Behinderung der Betriebsratsarbeit ? Ja oder nein ? Folgender Sachverhalt: Bank, ca. 70 Mitarbeiter. Versetzung einer Service-Mitarbeiterin in eine interne Abteilung gem. § 99 vorgelegt. BR fragt w
Leitende Angestellte
Hallo Ich habe eine Frage zum Thema leitende Angestellte. Die Wählerliste der Geschäftleitung enthält 6 leitemde Angestellte bei einer Mitarbeiter Zahl von insgesamt 29. Darunter sind leitend
Arbeitgeber will keine Personalplanung gem. § 92 machen - Kann man den Arbeitgeber irgendwie zwingen?
Hallo liebes Forum! Heute habe ich mal wieder eine Frage, wo ich auf Antworten von Euch hoffe: Wir haben unseren Arbeitgeber angeschrieben, dass der Betriebsrat von seinem Recht Gebrauch machen wil
Personalplanung § 92 BetrVG - wie können wir erreichen, dass die Personalplanung uns vorgelegt wird?
Nach § 92 BetrVG Personalplanung hat der AG den BR umfassend zu unterrichten. Wir haben unseren AG schon mehrmals aufgefordert eine Personalplanung durchzuführen. Der AG hat es bis jetzt immer abgele