individuelle Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung
In Kürze werden wir im Betrieb einen neuen Tarifvertrag erhalten. Es soll hier eine neue Betriebsvereinbarung geben die alles regelt, da wir nicht strikt nach Tarifvertrag handeln sondern nur in Anlehnung. Einige Kollegen haben noch eine individuelle Vereinbarung bzgl. der Kündigungsfrist. Gilt für diese Kollegen hier nun weiterhin die individuelle Vereinbarung vom alten Tarif? In der individuellen Vereinbarung sind die MA besser gestellt... Oder greift hier die neue Betriebsvereinbarung aufgrund des neuen Tarifs für alle MA?
Community-Antworten (4)
03.01.2025 um 12:03 Uhr
lies Dir bitte das:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/guenstigkeitsprinzip
mal durch
03.01.2025 um 13:46 Uhr
Celestros Beitrag geht an der Realität vorbei. Denn Eine BV, mit der tarifliche Regelungen umgedeutet werden sollen, ist schlichtweg nicht zulässig (sofern der TV dies nicht im Ausnahmefall explizit zulässt).
Wenn die Kündigungsfristen nicht per gültigem TV geregelt werden, dann individualrechtlich. Eine BV kann hier nicht greifen und daher auch nicht zu einer günstigeren Regelung führen
03.01.2025 um 14:12 Uhr
"Celestros Beitrag geht an der Realität vorbei."
Das Du glaubst, Du würdest etwas verstehen geht an der Realität vorbei. Lies Dir nochmal ganz langsam die gestellten Fragen an und vor allem, öffne / lese und verstehe was im Link steht.
06.01.2025 um 13:59 Uhr
"In Kürze werden wir im Betrieb einen neuen Tarifvertrag erhalten." oder "Es soll hier eine neue Betriebsvereinbarung geben".
BGB 622 schreibt nirgends, dass, vom Gesetz abweichende, Kündigungsfristen in einer BV vereinbart werden können, das geht nur über einen Tarifvertrag bzw. einzelvertraglich.
Daher wäre es gut, genau zu wissen um was es sich handelt.
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