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Aus der Krankheit direkt in den Urlaub - Ist das erlaubt ? gibts da eine gesetzliche Regelung ?

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Fragebär
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns geistert das Gerücht, bzw. wird es meistens auch so gehandhabt, dass man nach einer Krankheitsphase nicht direkt seinen Urlaub beginnen kann, sondern erst mindestens einen Tag wieder arbeiten muß. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung vom früheren Betriebsrat habe ich nicht gefunden. Gibt es da evtl. eine gesetzliche Regelung?

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Community-Antworten (5)

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Frank B.

09.09.2005 um 11:09 Uhr

Rein rechtlich ist es absoluter Blödsinn was ihr da veranstaltet!!! Mit welchem Recht und nach welcher Gesetzesgrundlage gibt es sowas! Es ist einzig und allein die Willkür des AG!! die solche Sachen hervorbringen!

best wishes!

V
viktor

09.09.2005 um 12:24 Uhr

Wie Frank B. schon schreibt; es ist NICHT richtig, das zwischen Krankheit und Urlaub ein Arbeitstag liegen muß. Allerdings darf der Arbeitnehmer nicht kommentarlos einfach seinen Urlaub antreten. Vielmehr muß er dem Arbeitgeber anzeigen, das die Arbeitsunfähigkeit endet und er seinen Urlaub antreten wird .

KH
Kleine Hexe

09.09.2005 um 12:26 Uhr

Man kann den Urlaub direkt im Anschluß einer AU nehmen, allerdings muß er genehmigt sein! Im Anschluß an eine Reha-Maßnahme MUSS der AG den Urlaub sogar genehmigen.

Eine anderslautende BV wäre meiner Meinung nach nichtig.

B
Biggy

09.09.2005 um 15:15 Uhr

Hallo Fragebär Kann mich meine Vorrednern nur anschließen, so was kommt vom AG um Mitarbeiter zu verunsichern. Wenn dein Urlaub genehmigt war dann hast du auch Anspruch darauf ihn anzutreten. Ich habe meinem AG schriftlich mitgeteilt, dass meine Arbeistunfähigkeit am ..... endet und ich am ....... meinen genehmigten Urlaub antreten werde. Bei uns gehen genau die gleichen Gerüchte um. Gruß Biggy

F
Fragebär

09.09.2005 um 20:45 Uhr

Danke an alle. Ihr sprecht mir aus der Seele, woll`n wir mal zusehen den Schwachsin abzuschaffen.

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