Entgeltfortzahlung bei Dauernachtschicht/Krankheit?
Hallo zusammen, wenn ein Kollege (Dauernachtschicht) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bekommt, muss dann auch die Zulage für die Nachtschichten vom Arbeitgeber bezahlt werden?
Community-Antworten (3)
06.09.2006 um 10:39 Uhr
Hallo pit 47,
der Lohn im Krankheitsfall errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzen 3 Monate (ohne Überstunden usw.).
Dieser muß dann komplett versteuert werden. Also auch der steuerfreie Nachtzuschlag.
MfG Angi1
06.09.2006 um 10:58 Uhr
@Angi1, gilt dieses mit den drei Monaten nicht nur bei dem Urlaubsentgelt?
MfG pit47
06.09.2006 um 11:03 Uhr
@ pit47
nein, siehe § 4 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz.
MfG Angi1
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