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Entgeltfortzahlung bei Dauernachtschicht/Krankheit?

P
pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wenn ein Kollege (Dauernachtschicht) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bekommt, muss dann auch die Zulage für die Nachtschichten vom Arbeitgeber bezahlt werden?

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Community-Antworten (3)

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Angi1

06.09.2006 um 10:39 Uhr

Hallo pit 47,

der Lohn im Krankheitsfall errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzen 3 Monate (ohne Überstunden usw.).

Dieser muß dann komplett versteuert werden. Also auch der steuerfreie Nachtzuschlag.

MfG Angi1

P
pit47

06.09.2006 um 10:58 Uhr

@Angi1, gilt dieses mit den drei Monaten nicht nur bei dem Urlaubsentgelt?

MfG pit47

A
Angi1

06.09.2006 um 11:03 Uhr

@ pit47

nein, siehe § 4 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz.

MfG Angi1

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