BMW hat geantwort: Arbeitszeit ist abzüglich der Pausen. Hier besteht Diskusionsbedarf!! Da die Pausen (ab 6 Std. 30 min, ab 9 Std 45 min. usw.) gesetzlich vorgeschrieben sind, sind sie Bestandteil der Arbeitzeit, da sonst nur Schichten bis 6 Std. möglich sind. Die eingangs erwähnte Definition würde den Begriff "anzurechnende Arbeitszeit" umschreiben. Evtl. wird das Problem bei Erläuterung klarer. Bei uns ist festgelegt: max Arbeitszeit 10 Std. Es werden aber Schichten mit einer Dauer über 12 Std geplant, welche nach Abzug von 2 Std Pause somit wieder ca 10 Std betragen. Deshalb ist mir die genaue rechtliche Definition, unter Berücksichtigung meiner Einwendung wichtig.