Arbeitsvertrag endet am 31.08.05. - hat Betroffener Anspruch auf einen Teil des 13. Monatsgehaltes?
hallo liebe kollegen,
das arbeitsverhältnis eines AN (BA-student, der seine praxiszeit bei uns macht und somit einen vertrag hat) endet zum 31.08.05. hat dieser einen anspruch auf den teil des 13. monatsgehaltes? wir sind nicht tarifgebunden, es wurde jedoch immer das 13. monatsgehalt gezahlt. wenn ja, wie errechnet sich der anspruch.
danke im vorraus
Community-Antworten (3)
18.08.2005 um 17:26 Uhr
Wenn es keinen Tarif gibt - gibt es Regeln z.B. in Form einer Betriebsvereinbarung oder steht was im Arbeitsvertrag??? Im Allgemeinen können die verschiedensten Reghelungen bestehen. Die meisten tariflichen Regeln , die mir bekannt sind, laufen darauf hinaus, dass es keinen Anspruch gibt, wenn man zum 31.8. ausscheidet.
18.08.2005 um 17:57 Uhr
Mooment!!! Sowohl das tariflich wie auch das einzelvertraglich vereinbarte 13. Gehalt sind Bestandteil des Jahreseinkommens und somit pro rata temporis zu zahlen, also bei ausscheiden zum 31.08.05 gibt es 8/12 eines Monatsgehalts. Anders verhält es sich mit freiwilligen Zahlungen die m,eist unter Vorbehalt gezhalt werden. Hier ist fast immer Bedingung, dass zu einem Stichtag das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist.
Beste Grüße und viel Erfolg Ottmar
19.08.2005 um 10:27 Uhr
Hallo Hopfi, Hier hat Victor vollkommen recht, außerdem handelt es sich um einen Praktikanten der froh sein kann das er überhaupt einen Berteib gefunden hat der ihm dies ermöglicht. Er soll dort nicht lernen wie man eine Firma abzockt.
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