Hallo, wir als BR bekommen befr. AV vorgelegt, bei denen der Befristungszeitraum zwar korrekt angegeben ist z. Bsp. 01.09.2005 bis 31.12.2005 als Befristungsgrund jedoch Urlaubsvertretung für mehrere Kräfte einer Abteilung für bis zu 10 Personen.
Ist das ein hinreichend genau bezeichneter Befristungsgrund, zumal die Kräfte die die EU-Vertretung wahrbnehmen sollen bereits seit längerem bei unserer Fa. beschäftigt sind