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Befristeter AV, Vertretung für viele - ist das als Befristungsgrund zulässig ?

T
thomas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir als BR bekommen befr. AV vorgelegt, bei denen der Befristungszeitraum zwar korrekt angegeben ist z. Bsp. 01.09.2005 bis 31.12.2005 als Befristungsgrund jedoch Urlaubsvertretung für mehrere Kräfte einer Abteilung für bis zu 10 Personen. Ist das ein hinreichend genau bezeichneter Befristungsgrund, zumal die Kräfte die die EU-Vertretung wahrbnehmen sollen bereits seit längerem bei unserer Fa. beschäftigt sind

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Community-Antworten (1)

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viktor

17.08.2005 um 17:48 Uhr

Das dürfte fraglich sein. Natürlich mag Urlaubsvertretung in Einzelfällen ein Befristungsgrund darstellen. Hier handelt es sich aber um ständige Urlaubsvertretung. Bis zu 10 Arbeitnehmer machen bei 6 Wochen Urlaub insgesamt über ein Jahr Urlaub. Hier liegt ein ständiger Personalbedarf vor. Ihr solltet die Angelegenheit einmal mit einem Juristen beraten.

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