Im TV BZ Chemie heisst es zum fachlichen Geltungsbereich: 'Für die tarifgebundenen Unternehmen des BAP und IGZ...'.
Nun gibt es noch BAP-Mitgliedsunternehmen, die noch den AMP-CGB-Tarifvertrag anwenden; sind dies tarifgebundene Unternehmen im o.g. Sinne und muss dort mithin der TV BZ Chemie zur Anwendung kommen?
Erstellt am 01.11.2012 um 12:20 Uhr von meckerziege
Tarifgebunden heißt, der jeweilige Arbeitgeber ist Mitglied im jeweiligen Tarifverband/ Arbeitgeberverband und dieser Verband hat den TV mit dem Verband der Arbeitnehmerseite abgeschlossen.
Es gibt aber auch AGs, die nicht im Verband sind, und trotzdem alles zahlen, was auch der Gebundene zahlen müßte - auch wenn sie es nicht müßten.