Im TV BZ Chemie heisst es zum fachlichen Geltungsbereich: 'Für die tarifgebundenen Unternehmen des BAP und IGZ...'.
Nun gibt es noch BAP-Mitgliedsunternehmen, die noch den AMP-CGB-Tarifvertrag anwenden; sind dies tarifgebundene Unternehmen im o.g. Sinne und muss dort mithin der TV BZ Chemie zur Anwendung kommen?